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ALLRIS - Auszug

13.03.2012 - 20 B-Plan 80 „Sportanlagen Großer Moorweg...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

1.      Die während der Auslegung bzw. der Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB von der Öffentlichkeit, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange abgegebenen Stellungnahmen werden gemäß den Vorschlägen des Planungsbüros vom 18.08.2011 geprüft. Die Zusammenstellung vom 18.08.2011 ist Bestandteil dieses Beschlusses. Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

2.      Der Bebauungsplan Nr. 80 „Sportanlagen Großer Moorweg“ für das Gebiet zwischen Großem Moorweg, Spritzloh und Brandskamp sowie die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.

 

3.      Die Ratsversammlung beschließt den Bebauungsplan Nr. 80 „Sportanlagen Großer Moorweg“ als Satzung.

 

4.      Der Bürgermeister wird beauftragt, den Beschluss über den Bebauungsplan Nr. 80 „Sportanlagen Großer Moorweg“ nach § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch nach Satzungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt des Planes Auskunft verlangt werden kann.

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Abstimmungsergebnis:

9 Ja-Stimmen              3 Nein-Stimmen              4 Enthaltungen

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Beratungsverlauf:

RH Früchtenicht erläutert die wesentlichen Inhalte der vom Bauausschuss zur Beschlussfassung empfohlenen Vorlage.

Der B-Plan wird parallel zu der 31. Änderung des F-Planes aufgestellt, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die gewünschte Nutzung „Sportpark“ an dieser Stelle zu schaffen. Im nördlichen Bereich des B-Planes ist eine Stellplatzanlage für den benachbarten Gewerbebetrieb (Hellermann) vorgesehen, die auch der Befriedigung des Stellplatzbedarfes bei Großveranstaltungen auf der Sportplatzfläche dienen soll.

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Anlagen zur Vorlage