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ALLRIS - Auszug

16.04.2012 - 10 B-Plan 73 "Nördlich Lindenweg...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beschluss:

 

1.       Der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan 73 vom 13.12.2011 wird aufgehoben.

2.       Der mit der VO/11/259  am 05.12.2011 und 13.12.2011 gefasste Abwägungsbeschluss hat weiterhin Bestand.

3.       Der geänderte Entwurf zum Bebauungsplan wird gebilligt.

4.       Aufgrund des § 10 BauGB beschließt die Ratsversammlung den Bebauungsplan 73.

5.       Die Begründung mit dem Umweltbericht wird gebilligt.

6.       Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Ratsversammlung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt des Planes Auskunft verlangt werden kann.

7.       Die Änderung gilt nur für die Quartiere 1 und 3.

8.       Die Kosten für die vorliegende Änderung sollen von dem Architekten getragen werden.

 

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

6 Ja-Stimmen              3 Nein-Stimmen              0 Enthaltungen

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Beratungsverlauf:

 

Herr Tams erläutert die Notwendigkeit der Aufhebung der Festsetzung der Sockelhöhe im B-Plan 73.

 

Herr Früchtenicht setzt sich r eine Festsetzung der Höhe, angepasst an die Notwendigkeit, ein.

 

Auch Herr Rahn teilt mit, dass eine komplette Streichung der Sockelhöhe von den Grünen nicht mitgetragen wird.

 

Nach Erläuterung der barrierefreien Bauweise durch Herrn Krohn wird in der folgenden Diskussion vorgeschlagen, die Festsetzung der Sockelhöhe nur für die Quartiere 1 und 3, in denen Tiefgaragen geplant sind, wegfallen zu lassen. Außerdem sollen die Kosten für die Änderung von dem Architekten, der den Fehler verursacht hat, getragen werden.

 

Über den so geänderten Beschluss lässt der Vorsitzende abstimmen.

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage