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ALLRIS - Auszug

04.06.2012 - 7 B-Plan 72 „Ahrenloher Straße - Baumschulenweg...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beschluss:

Zu E: Beschlussempfehlung

1.       Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äerung auch im Hinblick auf die erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

2.       Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB ist in Form einer Informationsveranstaltung durchzuführen.

3.      Der Planentwurf zum B-Plan 72 wird grundsätzlich gebilligt.

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Beratungsverlauf:

 

Herr Tams stellt den Plan vor. Herr König erkundigt sich, ob dies der bereits im März vorgestellte Plan sei und ob die Hotelanlage nun aus der Planung herausgenommen wurde. Außerdem möchte er wissen, warum am Baumschulenweg nun zweigeschossige Bebauung geplant wurde. Herr Krügel erklärt, dass die Stadt nicht Eigentümerin des Grundstückes ist und die Stiftung Alsterdorf diesen Bereich nicht bearbeitet. Die zweigeschossige Bebauung ist der bestehenden Bebauung in der Nachbarschaft angepasst.

 

Herr Janßenchte wissen, warum das Quartier Nr. 7 als Mischgebiet ausgewiesen wurde.  Der Grund hierfür ist die Lage an der Ahrenloher Straße. Das Gebiet wurde überplant, weil ein Drittel der Flächen der Stadt gehören.

 

Herr Janßenchte außerdem wissen, ob die fuß- und radläufigen Verbindungen sichergestellt sind. Herr Quast fragt nach, ob die Wegverbindungen wirklich verpflichtend sind. Herr Krohn bejaht dies, allerdings ist die Ausgestaltung noch offen.

 

Herr Stümer fordert eine konkrete Wegeplanung ein und teilt mit, dass die CDU dem Punkt 3 der Beschlussempfehlung so nicht zustimmen wird. Auch Herr Janßen schließt sich an und fordert eine vertragliche Regelung. Er schlägt vor, die fuß- und radläufigen Verbindungen zu konkretisieren.

 

Es wird vorgeschlagen, den Punkt 3 der Beschlussempfehlung zu ändern in: Der Planentwurf zum B-Plan 72 wird grundsätzlich gebilligt. Über den so geänderten Beschluss lässt der Vorsitzende abstimmen.

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Anlagen zur Vorlage