19.06.2012 - 10 B-Plan 73 "Nördlich Lindenweg...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10
- Sitzung:
-
Sitzung der Ratsversammlung
- Gremium:
- Ratsversammlung
- Datum:
- Di., 19.06.2012
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bauen, Planung und Umwelt
- Bearbeiter:
- Henning Tams
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
1. Der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan 73 vom 13.12.2011 wird aufgehoben.
2. Der mit der VO/11/259 am 05.12.2011 und 13.12.2011 gefasste Abwägungsbeschluss hat weiterhin Bestand.
3. Der geänderte Entwurf zum Bebauungsplan wird gebilligt.
4. Aufgrund des § 10 BauGB beschließt die Ratsversammlung den Bebauungsplan 73.
5. Die Begründung mit dem Umweltbericht wird gebilligt.
6. Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Ratsversammlung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt des Planes Auskunft verlangt werden kann.
Beratungsverlauf:
BV Plambeck und RF Clauß erklären sich für befangen und verlassen während der Beratung und Beschlussfassung zu diesem TOP den Sitzungssaal. RH Daniel übernimmt die Sitzungsleitung.
Der Vorsitzende des Bau- und Planungsausschuss, RH Stümer, erläutert, weshalb für den B-Plan 73 ein erneuter Satzungsbeschluss gefasst werden soll: Der Architekt hat sich bei den Sockelhöhen für die Tiefgarageneinfahrten verrechnet. Der Bau- und Planungsausschuss hat hierüber beraten und dabei festgestellt, dass die Sockelhöhen nicht in jeden Quartier geändert werden müssen und einen entsprechenden Beschluss gefasst, der auch das optische Erscheinungsbild in diesem B-Pan berücksichtigt. RH Stümer bittet für den geänderten Satzungsbeschluss um Zustimmung.
RH Rahn wiederholt die Auffassung der Grünen, dass der B-Plan 73 nichts mehr mit dem städtebaulichen Siegermodell Grüne Finger gemein hat. Sie lehnen ihn deshalb ab. Er hat einen Antrag gestellt, dass die Dachanlagen grundsätzlich für Photovoltaikanalgen geeignet sein sollten. Da die Verwaltung der Auffassung ist, dass eine solche Festsetzung im B-Plan grundsätzlich nicht spezifisch genug ist, wurde vom Bauherren eine Bestätigung vorgelegt, dass grundsätzlich alle geplanten Dächer für die Montage von Photovoltaikanlagen geeignet sind. RH Rahn reicht diese Aussage jedoch nicht aus und erwartet hierzu Vorschläge von der Verwaltung. Bgm. Krügel hält den Zeitpunkt, diese Verpflichtung mit in den textlichen Teil des B-Planes aufzunehmen für zu spät. Ein Bauherr kann grundsätzlich nicht gezwungen werden, Photovoltaik zu verwenden, es sei denn, man schreibt es im Grundstückskaufvertrag fest.
RH Stümer erläutert noch mal den Beschlussvorschlag, über den RH Daniel in Anschluss abstimmen lässt.
Nach der Beschlussfassung nehmen BV Plambeck und RF Clauß wieder an der Sitzung teil. Da nunmehr der nichtöffentliche Teil der Sitzung beginnt, schließt BV Plambeck die Öffentlichkeit aus. Nachdem die Zuschauer und die Pressevertreter den Sitzungssaal verlassen haben, wird mit der Sitzung fortgefahren.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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34,2 kB
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1,1 MB
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