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ALLRIS - Auszug

19.06.2012 - 9 Erneute Beschlussfassung in verschiedenen Baule...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

 

14. Änderung des Flächennutzungsplanes stlich Kleiner Moorweg":

 

1.       Der Entwurf des Planes und die Begründung zur 14. Änderung des Flächennutzungsplanes sind nach § 3 Abs. 2 BauGB wiederholt öffentlich auszulegen.

2.       Der Feststellungsbeschluss zur 14. Änderung des Flächennutzungsplanes vom 5.12.11 (BA) und 13.03.12 (RV) wird aufgehoben.

3.       Die Begründung mit dem Umweltbericht zur 14. Änderung des Flächennutzungsplanes wird gebilligt.

4.       Für den Fall, dass im Rahmen der wiederholten öffentlichen Auslegung keine inhaltlich neuen Stellungnahmen eingehen, gilt folgender Beschluss (Vorratsbeschluss):

a.       Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 14. Änderung des Flächennutzungsplanes abgegebenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit wurden gemäß den Vorschlägen des Planungsbüros vom 20.11.2011 geprüft. Die Zusammenstellung vom 20.11.2011 ist Bestandteil dieses Beschlusses. Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. Die nicht berücksichtigten Stellungnahmen sind bei der Vorlage des Planes zur Genehmigung mit einer Stellungnahme beizufügen.

b.       Die Ratsversammlung beschließt die 14. Änderung des Flächennutzungsplanes.

c.       Der Bürgermeister wird beauftragt, die 14. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 Baugesetzbuch ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt des Planes Auskunft verlangt werden kann.

 

Abstimmungsergebnis:

22 Ja-Stimmen              0 Nein-Stimmen              0 Enthaltungen

 

31. Änderung des Flächennutzungsplanes „Großer Moorweg - Brandskamp - Spritzloh“:

 

1.       Der Entwurf des Planes und die Begründung zur 31. Änderung des Flächennutzungsplanes sind nach § 3 Abs. 2 BauGB wiederholt öffentlich auszulegen.

2.       Der Feststellungsbeschluss zur 31. Änderung des Flächennutzungsplanes vom 5.09.11 (BA) und 13.03.12 (RV) wird aufgehoben.

3.       Die Begründung mit dem Umweltbericht zur 31. Änderung des Flächennutzungsplanes wird gebilligt.

4.       Für den Fall, dass im Rahmen der wiederholten öffentlichen Auslegung keine inhaltlich neuen Stellungnahmen eingehen, gilt folgender Beschluss (Vorratsbeschluss):

a.       Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 31. Änderung des Flächennutzungsplanes abgegebenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit wurden gemäß den Vorschlägen des Planungsbüros vom 17.08.2011 geprüft. Die Zusammenstellung vom 17.08.2011 ist Bestandteil dieses Beschlusses. Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. Die nicht berücksichtigten Stellungnahmen sind bei der Vorlage des Planes zur Genehmigung mit einer Stellungnahme beizufügen.

b.       Die Ratsversammlung beschließt die 31. Änderung des Flächennutzungsplanes.

c.       Der Bürgermeister wird beauftragt, die 31. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 Baugesetzbuch ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt des Planes Auskunft verlangt werden kann.

 

Abstimmungsergebnis:

17 Ja-Stimmen              5 Nein-Stimmen              0 Enthaltungen

 

37. Änderung des Flächennutzungsplanes „Businesspark Tornesch“:

 

5.       Der Entwurf des Planes und die Begründung zur 37. Änderung des Flächennutzungsplanes sind nach § 3 Abs. 2 BauGB wiederholt öffentlich auszulegen.

6.       Der Feststellungsbeschluss zur 37. Änderung des Flächennutzungsplanes vom 6.02.12 (BA) und 13.03.12 (RV) wird aufgehoben.

7.       Die Begründung mit dem Umweltbericht zur 37. Änderung des Flächennutzungsplanes wird gebilligt.

8.       Für den Fall, dass im Rahmen der wiederholten öffentlichen Auslegung keine inhaltlich neuen Stellungnahmen eingehen, gilt folgender Beschluss (Vorratsbeschluss):

a.       Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 37. Änderung des Flächennutzungsplanes abgegebenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit wurden gemäß den Vorschlägen der Verwaltung vom 12.01.2012 geprüft. Die Zusammenstellung vom 12.01.2012 ist Bestandteil dieses Beschlusses. Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. Die nicht berücksichtigten Stellungnahmen sind bei der Vorlage des Planes zur Genehmigung mit einer Stellungnahme beizufügen.

b.       Die Ratsversammlung beschließt die 37. Änderung des Flächennutzungsplanes.

c.       Der Bürgermeister wird beauftragt, die 37. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 Baugesetzbuch ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt des Planes Auskunft verlangt werden kann.

 

Abstimmungsergebnis:

22 Ja-Stimmen              0 Nein-Stimmen              0 Enthaltungen

 

3. Änderung und Erweiterung der Bebauungsplan Nr. 52 „Westlich des Großen Moorwegs“:

 

9.       Der Entwurf des Planes und die Begründung der 3. Änderung und Erweiterung der Bebauungsplan Nr. 52 „Westlich des Großen Moorwegs“ sind nach § 3 Abs. 2 BauGB wiederholt öffentlich auszulegen.

10.   Der Satzungsbeschluss zur 3. Änderung und Erweiterung der Bebauungsplan Nr. 52 „Westlich des Großen Moorwegs“ vom 05.12.11 (BA) und 13.03.12 (RV) wird aufgehoben.

11.   Die Begründung mit dem Umweltbericht der 3. Änderung und Erweiterung der Bebauungsplan Nr. 52 wird gebilligt.

12.   Für den Fall, dass im Rahmen der wiederholten öffentlichen Auslegung keine inhaltlich neuen Stellungnahmen eingehen, gilt folgender Beschluss (Vorratsbeschluss):

a.       Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 3. Änderung und Erweiterung der Bebauungsplan Nr. 52 „Westlich des Großen Moorwegs“ abgegebenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit wurden gemäß den Vorschlägen des Planungsbüros vom 20.11.2011 geprüft. Die Zusammenstellung vom 20.11.2011 ist Bestandteil dieses Beschlusses. Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. Die nicht berücksichtigten Stellungnahmen sind bei der Vorlage des Planes zur Genehmigung mit einer Stellungnahme beizufügen.

b.      Die Ratsversammlung beschließt die 3. Änderung und Erweiterung der Bebauungsplan Nr. 52 „Westlich des Großen Moorwegs“  als Satzung.

c.       Der Bürgermeister wird beauftragt, den Beschluss über die 3. Änderung und Erweiterung der Bebauungsplan Nr. 52 „Westlich des Großen Moorwegs“  nach § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch nach Satzungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt des Planes Auskunft verlangt werden kann.

 

Abstimmungsergebnis:

22 Ja-Stimmen              0 Nein-Stimmen              0 Enthaltungen

 

 

Bebauungsplan 80 „Sportanlagen Großer Moorweg“ :

 

13.   Der Entwurf des Planes und die Begründung zu Bebauungsplan 80 „Sportanlagen Großer Moorweg“ sind nach § 3 Abs. 2 BauGB wiederholt öffentlich auszulegen.

14.   Der Satzungsbeschluss zu Bebauungsplan 80 vom 05.09.11 (BA) und 13.03.12 (RV) wird aufgehoben.

15.   Die Begründung mit dem Umweltbericht zu Bebauungsplan 80 wird gebilligt.

16.   Für den Fall, dass im Rahmen der wiederholten öffentlichen Auslegung keine inhaltlich neuen Stellungnahmen eingehen, gilt folgender Beschluss (Vorratsbeschluss):

a.       Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans 80 abgegebenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit wurden gemäß den Vorschlägen des Planungsbüros vom 18.08.2011 geprüft. Die Zusammenstellung vom 18.08.2011 ist Bestandteil dieses Beschlusses. Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. Die nicht berücksichtigten Stellungnahmen sind bei der Vorlage des Planes zur Genehmigung mit einer Stellungnahme beizufügen.

b.      Die Ratsversammlung beschließt den Bebauungsplan 80 „Sportanlagen Großer Moorweg“ als Satzung.

c.       Der Bürgermeister wird beauftragt, den Beschluss über den Bebauungsplan Nr. 80 „Sportanlagen Großer Moorweg“ nach § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch nach Satzungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt des Planes Auskunft verlangt werden kann.

 

Abstimmungsergebnis:

16 Ja-Stimmen              5 Nein-Stimmen              1 Enthaltung

 

1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 47 „Businesspark Tornesch“:

 

17.   Der Entwurf des Planes und die Begründung zu Bebauungsplan Nr. 47 „Businesspark Tornesch“ - 1. Änderung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB wiederholt öffentlich auszulegen.

18.   Der Satzungsbeschluss zu Bebauungsplanes Nr. 47 „Businesspark Tornesch“ - 1. Änderung vom 06.02.12 (BA) und 13.03.12 (RV) wird aufgehoben.

19.   Die Begründung mit dem Umweltbericht zu Bebauungsplan Nr. 47 wird gebilligt.

20.   Für den Fall, dass im Rahmen der wiederholten öffentlichen Auslegung keine inhaltlich neuen Stellungnahmen eingehen, gilt folgender Beschluss (Vorratsbeschluss):

a.       Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 47 „Businesspark Tornesch“ - 1. Änderung abgegebenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit wurden gemäß den Vorschlägen der Verwaltung vom 12.01.2012 geprüft. Die Zusammenstellung vom 12.01.2012 ist Bestandteil dieses Beschlusses. Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. Die nicht berücksichtigten Stellungnahmen sind bei der Vorlage des Planes zur Genehmigung mit einer Stellungnahme beizufügen.

b.      Die Ratsversammlung beschließt den Bebauungsplanes Nr. 47 „Businesspark Tornesch“ - 1. Änderung als Satzung.

c.       Der Bürgermeister wird beauftragt, den Beschluss über den Bebauungsplanes Nr. 47 „Businesspark Tornesch“ - 1. Änderung nach § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch nach Satzungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt des Planes Auskunft verlangt werden kann.

 

Abstimmungsergebnis:

22 Ja-Stimmen              0 Nein-Stimmen              0 Enthaltungen

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Es wird über die 6 Beschlussvorschläge einzeln abgestimmt

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Beratungsverlauf:

 

rgermeister Krügel erläutert die neue Sach- und Rechtslage. Die Landesplanungsbehörde lehnt sich an einen Beschluss des OVG Lüneburgs an, dass Bekanntmachungen in Bauleitverfahren nach BauGB ergänzend und nicht ausschließlich im Internet veröffentlicht werden dürfen. Diese Auffassung hat zur Folge, dass laufende Bauleitverfahren nicht genehmigt werden und in Abstimmung mit der Landesplanung nunmehr erneut zur Auslegung beschlossen werden müssen. Er bittet um Zustimmung.