Direkt zu:
Zum Aktivieren des Google-Übersetzers bitte klicken. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Google übermittelt werden.
Mehr Informationen zum Datenschutz
ALLRIS - Auszug

25.09.2012 - 8 34. F-Planänderung „Ahrenloher Straße – östlich...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Beschluss:

 

1.      Der Entwurf des Planes und die Begründung zur 34. Änderung des Flächennutzungsplanes sind nach § 3 Abs. 2 BauGB wiederholt öffentlich auszulegen.    

2.      Die Begründung mit dem Umweltbericht zur 34. Änderung des Flächennutzungsplanes wird gebilligt.

3.      r den Fall, dass im Rahmen der wiederholten öffentlichen Auslegung keine inhaltlich neuen Stellungnahmen eingehen, gilt folgender Beschluss (Vorratsbeschluss):

a.      Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 34. Änderung des Flächennutzungsplanes abgegebenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit wurden gemäß den Vorschlägen des Planungsbüros vom 20.07.2012 geprüft. Die Zusammenstellung vom 20.07.2012 ist Bestandteil dieses Beschlusses. Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. Die nicht berücksichtigten Stellungnahmen sind bei der Vorlage des Planes zur Genehmigung mit einer Stellungnahme beizufügen.

b.      Die Ratsversammlung beschließt die 34. Änderung des Flächennutzungsplanes.

c.      Der Bürgermeister wird beauftragt, die 34. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 Baugesetzbuch ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt des Planes Auskunft verlangt werden kann.

 

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

18 Ja-Stimmen              3 Nein-Stimmen              0 Enthaltungen

Reduzieren

Beratungsverlauf:

 

Der Vorsitzende des Bau- und Planungsausschusses, RH Stümer, erläutert, dass die heute zu beratenden F- und B-Pläne aufgrund einer geänderten Rechtsauffassung des Landes bezüglich der Bekanntmachung erneut öffentlich ausgelegt werden müssen bzw. ausgelegt waren. Der Feststellungs- bzw. der Satzungsbeschluss kann als Vorratsbeschluss gefasst werden.

Die 34. F-Panänderung und der B-Pan 60 wurden am 03.09.2012 im Bau- und Planungsausschuss beraten und der Ratsversammlung mehrheitlich zum Beschluss empfohlen.

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage