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ALLRIS - Auszug

01.10.2012 - 8 4.Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans 5...

Beschluss:
vertagt
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Beschluss:

1.       r das Gebiet östlich des Kleinen Moorwegs in einer Tiefe von ca. 220 m im Süden und ca. 100 m im Norden, nördlich des Gewerbegebiets am Lindenweg in einer Tiefe von ca. 320m wird die 4.Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans 52 aufgestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt: Schaffen der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung gewerblicher Bauflächen und städtebauliche Ordnung des Überganges zwischen gewerblicher Nutzung und Wohnbauflächen

2.       Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB)

3.       Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äerung auch im Hinblick auf die erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

4.       Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB ist in Form einer Informationsveranstaltung durchzuführen.

5.       Der bestehende Aufstellungsbeschluss zu B-Plan 55 vom 26.03.1998 wird aufgehoben.

 

 

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Beratungsverlauf:

 

Herr Janßenchte wissen, ob Fa. Hellermann Tyton ein drittes Mal erweitern möchte. Dies ist nicht der Fall, sondern die geplante zweite Erweiterung fällt größer aus als ursprünglich geplant.

 

Herr Tams erläutert anhand der vorliegenden Zeichnungen die Planungen.

 

Herr Rahn sieht Widersprüche in den Plänen. Da diese anhand der vorliegenden Zeichnungen nicht aufgeklärt werden können, schlägt Herr Krügel vor, den Beschluss bis zur nächsten Sitzung zu vertagen, um mit genaueren Plänen zu beraten.

 

Damit ist der gesamte Ausschuss einverstanden.

 

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Anlagen zur Vorlage