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ALLRIS - Auszug

29.10.2012 - 13 Stand des Verfahrens im Schullastenausgleich

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Beratungsverlauf:

Herr Lichte nimmt Bezug auf die erstellte Mitteilungsvorlage und bittet um ergänzende Ausführungen über den aktuellen Sachstand. Herr Krügel führt aus, dass die gesetzlichen Vorgaben grundsätzlich klar definiert sind und mit der Umsetzung des geänderten Abrechnungsverfahrens zum Schullastenausgleich 2012 zunächst im Rahmen von Abschlagszahlungen verfahren wurde. Für die endgültige Abrechnung des Kalenderjahres 2012 sowie nachfolgend jährlich ab 2013 ist zunächst die noch ausstehende Handreichung zur Durchführung des Schullastenausgleiches für Schleswig-Holstein, welche derzeit nur im Entwurf vorliegt, abzuwarten. Sollte die Handreichung weiterhin die Einbeziehung der Kosten aus zurückliegenden Informationsmaßnahmen ausschließen, könnte von der Handreichung abgewichen werden, da diese nur eine Empfehlung ohne Rechtsbindung ist.

Frau Schultz führt abschließend aus, dass für die endgültige Abrechnung des Kalenderjahres 2012 nach Konkretisierung der Handreichung zur der Anwendung des § 111 Schulgesetz eine Frist bis Ende 2016 zur Verfügung stehe.