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ALLRIS - Auszug

10.12.2012 - 8 Erlass einer 3. Nachtragssatzung zur Satzung üb...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

„Die Ratsversammlung beschließt

1.       Auf die Einführung von wiederkehrenden Beiträgen gem. § 8a Kommunalabgabengesetz wird verzichtet.

2.       Die der Vorlage anliegende 3. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die Herstellung, den Ausbau, die Erneuerung sowie Umbau von Straßen, Wegen und Plätzen in der Stadt Tornesch (Straßenbaubeitragssatzung) wird beschlossen.

3.       Der Bürgermeister wird beauftragt, die Satzung auszufertigen und bekannt zu machen.“

 

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Abstimmungsergebnis:

9 Ja-Stimmen              0 Nein-Stimmen              0 Enthaltungen

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Beratungsverlauf:

Herr Krügel erläutert die Vorlage. Herr Werner fragt an, ob dies auch für Regenwasserrückhaltebecken gilt. Herr Kopper bejaht dies und erklärt, dass das Grundstück mit einem Regenwasserrückhaltebecken als bebaut gilt. Daher wird hier der Faktor 0,5 zu Grunde gelegt. Nach kurzer Diskussion erfolgt die Abstimmung.

 

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Anlagen zur Vorlage