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ALLRIS - Auszug

11.12.2012 - 9 Erlass einer 3. Nachtragssatzung zur Satzung üb...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

Die Ratsversammlung beschließt:

  1. Auf die Einführung von wiederkehrenden Beiträgen gem. § 8a Kommunalabgabengesetz wird verzichtet.
  2. Die der Vorlage anliegende 3. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die Herstellung, den Ausbau, die Erneuerung sowie den Umbau von Straßen, Wegen und Plätzen in der Stadt Tornesch (Straßenbaubeitragssatzung) wird beschlossen.

Der Bürgermeister wird beauftragt, die Satzung auszufertigen und bekannt zu machen.

 

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Abstimmungsergebnis:

23 Ja-Stimmen              0 Nein-Stimmen              0 Enthaltungen

 

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Beratungsverlauf:

Der Vorsitzende des Hauptausschusses, RH Werner, erklärt, dass aufgrund einer Änderung des Kommunalabgabengesetzes die prozentualen Sätze in der Straßenbaubeitragssatzung jeweils um 5 % gesenkt werden müssen. Außerdem soll von wiederkehrenden Beiträgen Abstand genommen werden.

 

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Anlagen zur Vorlage