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ALLRIS - Auszug

18.02.2013 - 3 Einwohnerinnen- und Einwohnerfragestunde

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Herr Holger Stoss, wohnhaft Friedrichstraße 32 in Tornesch hat vorab schriftlich folgende Anfragen an den Hauptausschuss gestellt und bittet um Beantwortung seiner Fragen.

Frau Ries verliest die einzelnen Anfragen und beantwortet diese wie folgt im Anschluss.

 

Einwohnerfragen zum Hauptausschuss am 18.02.2013

 

1.) Zu Top 10 - Stühlebeschaffung

Bitte um Erläuterung, unter welchen Bedingungen die in der Vorlage genannten Preise entstanden sind.

Also unter welchen Kriterien die Preisumfrage stattgefunden hat.

Dazu gehört die Menge der beteiligten Firmen und die Qualitätsanforderungen!

Sowie die Bedingungen für die bei positiven Beschluss im HA am

18.02.2013 erfolgende Ausschreibung.

Begründung: Denn 500 Euro pro Stuhl und 1000Euro pro Tisch erscheinen nicht überzeugend.

 

Antwort: Es hat bisher eine Markterkundung gegeben. Ob die Mittel freigegeben werden und unter welchen Bedingungen sie erfolgt entscheidet der Hauptausschuss. Natürlich hätte die Verwaltung auch billigeres Gestühl vorschlagen können. Dann ist aber nicht mit einer langen Lebensdauer zu rechnen. Das endgültige Ergebnis kann nur durch eine Ausschreibung ermittelt werden.

 

2.) Wieso soll das Rathaus trotz Fusionsbestrebung mit ungewissem Ausgang überhaupt noch schnell mit neuem Glanz versehen werden, wo dies doch bei Erfolg der Fusion und dann vielleicht erforderlichen Verkauf des Gebäudes , sinnlos wäre, da dies den Verkaufspreis nicht beeinflussen würde? (Prinzip der sparsamen Haushaltsführung) Die vorhandenen Stühle erfüllen die derzeit sichtbaren Kriterien, stapel- und koppelbar bereits und sind bei weitem noch nicht unbrauchbar.

Orthopädisch gesehen bringt das vorgestellte Modell auch keine Vorteile.

 

Antwort: Nach annähernd 30 Jahren zeigen auch die vorhandenen Stühle Verschleißerscheinungen. Zudem sind sie für mehrstündiges Sitzen nicht geeignet.

 

3.) Wie wird der in der Vorlage zur Hauptsatzung genannte Grund der Zeitverzögerung bei geringeren Höchstbeträgen für die freie Vergabe des Bürgermeisters belegt?

Begründung:

Es hat den Anschein, dass der Einfluss der Selbstverwaltung hiermit unterlaufen werden kann.

Mir ist bisher keine Maßnahme bekannt, wo diese  bei den bisherigen Wertgrenzen einen Nachteil für die Stadt haben könnte, die Zeitverzögerung betrüge maxmal einen Monat.

 

Antwort: Die Anhebung der Wertgrenzen erscheint der Verwaltung als kein aquates Mittel um Vergabeentscheidungen zu beeinflussen. Es ist ein Geschäft der laufenden Verwaltung. Nach Durchführung einer Ausschreibung ist der Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot zu erteilen, egal ob dies der Bürgermeister oder ein Ausschuss entscheidet, das Ergebnis ist dasselbe. Es kommt aber auf jeden Fall zu einer Zeitverzögerung. Soll von dem wirtschaftlichsten Angebot aus bestimmten Gründen abgewichen werden, entscheidet gem. § 10 Abs. 2 der Hauptsatzung eh der Fachausschuss. Um seitens der Politik ein Vergabeverfahren zu beeinflussen, muss dies vor der Festlegung der LV’s geschehen, z.B. durch einen Sperrvermerk oder Einzelbeschlüsse.

 

4.) Gibt es die und welche?

Allerdings würde die vorgeschlagene Veränderung eine allein durch den jeweiligen Verwaltungsleiter bestimmte, von ihm formulierte Ausschreibung ermöglichen.

In Verbindung von §8.4 und §14.1 neu wäre also eine Ausschreibung der gesamten 200 Stühle, Tische ohne Beteiligung der Selbstverwaltung möglich.

Antwort: Nein. Die Ausschreibung schon, die Selbstverwaltung legt aber fest, ob und was ausgeschrieben werden soll.

 

5.) Halten die Ausschussmitglieder die einzig in der UENA veröffentlichten Bekanntmachungen für ausreichend (§16)?

 

Antwort: Die Querverweise zur Internetveröffentlichung erfolgen auch durch Abdruck in der Uena. Die in § 16 Abs. 2 genannte Äerung betrifft nur Veröffentlichungen im Bauleitverfahren. Eine Veröffentlichung in der Uena ist folgerichtig.

Herr Stoss fragt an, ob auch die Schaukästen weiterhin erhalten bleiben. Frau Ries bejaht dies.