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ALLRIS - Auszug

12.04.2013 - 1 Eröffnung der Sitzung

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Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und stellt fest, dass form- und fristgerecht geladen wurde. Der Gemeindewahlausschuss ist unabhängig von der Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig. Begrüßt werden auch die anwesenden Vertrauenspersonen der Parteien. Diese werden darauf hingewiesen, dass ihnen im Falle der Zurückweisung eines Wahlvorschlags gemäß § 25 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes binnen dreier Tage nach Verkündung das Recht der Beschwerde zusteht.