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ALLRIS - Auszug

15.04.2013 - 6 Bebauungsplan 81 "Alter Sportplatz...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beschluss:

1.       r das Gebiet nördlich der Friedlandstraße in einer Tiefe von ca. 230 m, westlich der Esinger Straße in einer Tiefe von ca. 100 bis 260 m entsprechend dem beigefügten Lageplan wird der  Bebauungsplan 81 aufgestellt. Der Bebauungsplan soll als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt werden. Planungsziel ist die Ausweisung eines allgemeinen Wohngebietes mit einer der zentralen Lage entsprechenden verdichteten Bebauung.

2.       Der bestehende Aufstellungsbeschluss zu B-Plan 81 vom 04.05.09 wird aufgehoben.

3.       Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB); es ist ortsüblich bekannt zu machen, dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 aufgestellt werden soll.

4.       Der vorliegende Planentwurf zum B-Plan 81 wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.

5.       Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

6.       Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB ist in Form einer Informationsveranstaltung durchzuführen.

7.       Dieses Verfahren stellt die - mit  Beschluss vom 12.03.2013 zum Ausdruck gebrachte - Absicht der Ratsversammlung sicher, den Inhalt des Angebotes so weit wie möglich zu realisieren.

8.               Das in der Anlage dargestellte Bebauungskonzept ist im städtebaulichen bzw. Erschließungs-

              Vertrag zu sichern.

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Abstimmungsergebnis:

7 Ja-Stimmen              0 Nein-Stimmen              2 Enthaltungen

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Beratungsverlauf:

Herr Tams erläutert die Vorlage anhand der Pläne.

 

Herr Mörker erkundigt sich nach der eingetragenen archäologischen Fundstätte. Darüber ist nichts Näheres bekannt. Es wird geklärt, worum es sich handelt. Im weiteren Verfahren ist aber auf jeden Fall das Archäologische Landesamt beteiligt.

 

Herr Krügel schlägt vor, den Beschlussvorschlag um einen Punkt zu erweitern: Das in der Anlage dargestellte Bebauungskonzept ist im städtebaulichen bzw. Erschließungsvertrag rechtsverbindlich zu sichern.

 

Herr Janßen teilt mit, dass die Grünen sich bei der Abstimmung enthalten werden, da sie im weiteren Verfahren nicht mehr beteiligt sein werden.

 

Herr Quast signalisiert die Zustimmung der CDU.

 

Sodann lässt Herr Stümer über die um den Punkt 8 ergänzte Vorlage abstimmen.

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Anlagen zur Vorlage