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ALLRIS - Auszug

22.04.2013 - 3 Einwohnerinnen- und Einwohnerfragestunde

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Herr Hans-Jürgen Blaas vom Tornescher Seniorenbeirat bezieht sich auf TOP 7 „Wahl der Schöffen für die Geschäftsjahre 2014 bis 2018 und erklärt, dass der Seniorenbeirat die Altersbegrenzung bis 69 Jahre für Bewerberinnen und Bewerber zum Schöffenamt als altersdiskriminierend erachtet und bittet den Ausschuss darum, einen politischen Vorbehalt auszusprechen. Der Ausschuss nimmt die Erklärung zur Kenntnis. Herr Rahn fragt an, in welchem Gesetz die Altersbegrenzung für Schöffen geregelt ist. Frau Ries berichtet, dass dies im Gerichtsverfassungsgesetz (Bundesrecht) geregelt ist.