Direkt zu:
Zum Aktivieren des Google-Übersetzers bitte klicken. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Google übermittelt werden.
Mehr Informationen zum Datenschutz
ALLRIS - Auszug

06.05.2013 - 6 B-Plan 47, 2. Änderung "Businesspark Tornesch"...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Beschluss:

 

1.              Die während der Auslegung bzw. der Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange abgegebenen Stellungnahmen werden gemäß den Vorschlägen der Verwaltung vom 30.04.2013 geprüft. Die Zusammenstellung vom 30.04.2013 ist Bestandteil dieses Beschlusses. Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

2.               Aufgrund § 10 BauGB beschließt die Ratsversammlung die 2. Änderung des Bebauungsplans 47 für das Gebiet zwischen Merianstraße, Lise-Meitner-Alle, Oha (K21) und Alter Bundesstraße gem. beigefügtem Plan.

3.              Die Begründung mit dem Umweltbericht wird gebilligt.

4.               Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Ratsversammlung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt des Planes Auskunft verlangt werden kann.

 

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

9 Ja-Stimmen              0 Nein-Stimmen              0 Enthaltungen

Reduzieren

Beratungsverlauf:

 

Laut Herrn Tams habe die öffentliche Auslegung bis zum 30.04.2013 stattgefunden. Es gab hierzu keine weiteren Anregungen/ Vorschläge.

 

Herr Janßen erkundigt sich, ob zum o. g. B-Plan nun der Umweltbericht vorliegt. Dies sei nun der Fall.

 

Desweiteren möchte Herr Quast wissen, ob eine Anpassung der Pflanzvorschläge möglich ist. Dies sei grundsätzlich möglich, in diesem Fall liege jedoch der Fokus auf der Anpassung der Gebäudehöhe in einem nur kleinen Teil des B-Plans 47, sodass die Anpassung der Pflanzliste nur für den Teilbereich gelten würde.

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage