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ALLRIS - Auszug

06.05.2013 - 8 Geh- und Radwegunterhaltung

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

 

Der Bau- und Planungsausschuss beauftragt die Verwaltung die vorgeschlagenen Geh- und Radwegsanierungsmaßnahmen umzusetzen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

9 Ja-Stimmen              0 Nein-Stimmen              0 Enthaltungen

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Beratungsverlauf:

 

Frau Röseke stellt noch einmal die geplante Maßnahme bezüglich der Geh- und Radwegunterhaltung vor:

 

Demnach solle beim Lindenweg, beidseitig von der Ahrenloher Str. bis zum Fliederweg bzw. Baumschulenweg, die Herstellung der Zufahrten in Betonpflaster (grau) und die Herstellung des Gehweges in Glensanda (Grand) erfolgen. Die Verwendung von Glensanda sei in diesem Falle aufgrund der vielen Baumwurzeln eher geeignet. Dadurch habe der fertige Gehweg länger Bestand als mit Pflaster oder Platten. Für die Maßnahme im Lindenweg werde ein Budget von ca. 90.000 € benötigt.

 

Zudem sei in der Friedlandstraße, beidseitig von der Friedensallee bis zum Esinger Weg, die Herstellung des Gehweges in Betonpflaster vorgesehen. Hierfür werden Mittel in Höhe von ca. 70.500 € benötigt.

 

Herr Janßen möchte gerne wissen, ob Glensanda tatsächlich für den Gehweg im Lindenweg in Betracht käme, da dort ja zum Beispiel auch viel geharkt werde wegen des vielen Laubs. Frau Röseke versichert allerdings, dass das Material dem Stand hält.

 

Zudem teilt sie mit, dass sich die Gestaltung der Zufahrten noch in der Planung befinde. Diese werde voraussichtlich im Einzelfall entschieden werden.

 

Desweiteren äußert Herr Janßen Bedenken, dass – für den Fall, dass der Lindenweg in ein paar Jahren komplett saniert werden soll – zurzeit unnötig Mittel für eine Teilsanierung des Lindenwegs ausgegeben werden würden.

 

Letztlich möchte Herr König wissen, warum der Teil bei der Klaus-Groth-Straße nicht (zuerst) gemacht werde. Frau Röseke teilt hierzu mit, dass dafür nicht mehr genügend Mittel zur Verfügung stünden.

Diesbezüglich teilt Herr Krügel mit, dass mit der neuen Vertretung eine neue Satzung für die Straßenerhaltung/ und –pflege vorgesehen sei.