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ALLRIS - Auszug

12.06.2006 - 4 B-Plan 68 "Friedrichstraße" -Aufstellungsbeschl...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

 

„1.  Für das Gebiet südwestlich der Friedrichstraße gegenüber der Einmündung Pappelweg wird in einer Tiefe von ca. 90 m, wie aus dem Plan zu A/B ersichtlich, ein Bebauungsplan Nr. 68 aufgestellt. Planungsziel ist die Bebauung mit Mehrfamilienhäusern in zweiter Bautiefe.

 

2.  Der Plan zu A/B wird Beschlussbestandteil.

 

3.  Die Ausarbeitung der Planung erfolgt durch den hiesigen FD Planung in Zusammenarbeit mit dem Büro Maysack-Sommerfeld -Stadtplanung-, die Grünordnungsplanung erfolgt durch das Büro Landschaftsarchitektur Zumholz.

 

4.  Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

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Abstimmungsergebnis:

 

8 Ja-Stimmen                            1 Nein-Stimmen              1 Enthaltungen

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Beratungsverlauf:

 

Herr Oppermann erläutert die Sitzungsvorlage.

 

Herr Thormählen schlägt vor, dass sich die Situation für das nördlich angrenzende Grundstück verbessern lässt, wenn der Grenzabstand auf 8 m festgelegt wird und anstatt drei- zweigeschossig gebaut wird.

 

Frau Clauß berichtet, dass ihre Fraktion die geplante Verdichtung im Ortskern begrüßt. Sie führt aus, dass bei diesem Verfahrensschritt noch nichts über Abstandsflächen gesagt wird bzw. gesagt werden muss. Frau Clauß bemängelt jedoch, dass sich die verkehrliche Situation an der Friedrichstraße für Fußgänger und Radfahrer ihrer Meinung nach verschlechtern wird.

 

Frau Heitmann führt aus, dass sie die städtebauliche Verdichtung begrüßt. Sie regt jedoch an, zu überdenken, ob der Geltungsbereich des Bebauungsplans nicht größer gefasst werden kann. Frau Heitmann bemerkt, dass die Situation für die Fußgänger und Radfahrer an der Friedrichstraße verbessert werden könnte, wenn nach Gesprächen mit den Grundstückseigentümern die bauliche Situation „entschärft“ wird.

 

Herr Früchtenicht stellt den Antrag, dass der Geltungsbereich des Bebauungsplans vergrößert wird und die Verwaltung Gespräche mit der „Adlershorst Baugenossenschaft“ führt in Bezug auf deren Planung für den Bereich „Grevenberg“.

 

Herr Oppermann berichtet, dass er den Geltungsbereich so gefasst hat wie eine zeitnahe Umsetzung der Planung möglich ist. Er stellt fest, dass er natürlich für seine städtebauliche Betrachtung den Geltungsbereich zunächst größer betrachtet hat. Ebenso haben zwischen der Verwaltung und Adlershorst Gespräche zu diesem Thema statt gefunden. Es wurde vonseiten der „Adlershorst Baugenossenschaft“ jedoch keine zeitliche Perspektive benannt.

 

Herr Früchtenicht zieht seinen Antrag zurück.