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ALLRIS - Auszug

20.06.2006 - 10 Kita-Taler und Sozialtarif der Stadt Tornesch f...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beschluss:

Richtlinien der Stadt Tornesch zur Gewährung des „Kita-Talers“ und eines freiwilligen Sozialtarifes zu den Gebühren in Tornescher Kinderbetreuungseinrichtungen und für Betreuungen durch ausgebildete Tagesmütter

 

1.      Die Stadt Tornesch stimmt den kreiseinheitlichen Betreuungsgebühren in Kindergärten und kindergartenähnlichen Einrichtungen gem. Schreiben des Kreises Pinneberg vom 20.02.2006 ab 01.08.2006 zu.

 

2.      Bevor die Stadt Tornesch weitere Zuschüsse für den Besuch von Tornescher Kindergärten und kindergartenähnlichen Einrichtungen an in Tornesch wohnhafte Erziehungsberechtigte gewährt, sind verbindlich und vorrangig die möglichen Ermäßigungen der Beiträge nach den Richtlinien des Kreises Pinneberg über die Erstattung von Kosten der Ermäßigung von Teilnahmebeiträgen oder Gebühren (Sozialstaffel) und über Zuwendungen an Träger von Kindertageseinrichtungen zu den laufenden Kosten (Betriebskostenförderung) vom 5.02.2006 in Anspruch zu nehmen.

 

3.      Alle Gebührenpflichtigen, die keine Gebührenermäßigung nach der gültigen Kreisrichtlinie erhalten, in Tornesch wohnhaft sind und deren Kinder in einer Tornescher Kindertageseinrichtung betreut werden, wird ein „Kita-Taler“ gewährt. Der „Kita-Taler“ umfasst einen mtl. Zuschuss zu den jeweiligen Kinderbetreuungsgebühren in Höhe von 10,--€/ Platz. Zudem erhalten alle in Tornesch wohnhaften Eltern, die  ihre Kinder von ausgebildeten Tagesmüttern betreuen lassen ebenfalls den „Kita-Taler“in Höhe von mtl. 10,-- €. Die Gewährung des „Kita-Talers“ erfolgt auf Antrag unter Nachweis eines Betreuungsvertrages mit einer ausgebildeten Tagesmutter.

 

 

4.      Die Zahlung des „Kita-Talers“für Betreungsgebühren in Kindertagesstätten erfolgt mit der Gebührenfestsetzung durch den von der Stadt Tornesch beauftragten Träger nach Prüfung und - je nach Einkommenssituation des Gebührenpflichtigen - Anrechnung der Kreisrichtlinie. Hiermit wird deutlich, dass es sich bei der freiwilligen Leistung der Stadt Tornesch um eine nachrangige Förderung handelt. Die Abrechnung der Zuschusszahlung erfolgt im Wege der Haushaltsplanung und –abwicklung zwischen der Stadt Tornesch und dem jeweiligen Träger der Tornescher Kindertageseinrichtung oder kindergartenähnlichen Einrichtung.

 

5.      Der „Kita-Taler“ der Stadt Tornesch wird beginnend ab 01.08.2006 in 12 gleichen Raten á 10,- € für jedes betreute Tornescher Kind gezahlt, das voraussichtlich ein volles Kindergartenjahr (bis Juli 2007) in einer Tornescher Einrichtung betreut wird. Bei vorzeitiger Kündigung innerhalb des Kindergartenjahres oder Wegzug aus Tornesch entfällt ab dem Folgemonat der Anspruch auf den „Kita-Taler“ der Stadt Tornesch. Zusätzliche Bedingung für die Gewährung des „Kita-Talers“ ist die Zahlung der Kindergartengebühren per Einzugsermächtigung. Hiermit soll zur Reduzierung des Verwaltungsaufwandes beigetragen werden. Die Gewährung des Zuschusses für die Unterbringung bei Tagesmüttern erfolgt auf Antrag bei der Stadt Tornesch an die Eltern für die Laufzeit des geschlossenen Betreuungsvertrages längstens bis Juli 2007.

 

6.      Sofern die Gebührenpflichtigen Anspruch auf eine Ermäßigung nach der gültigen Kreisrichtlinie oder bei Tagesmutter-Betreuung durch die wirtschaftliche Jugendhilfe des Kreises Pinneberg haben, entfällt der Anspruch auf den „Kita-Taler“. In Fällen der Kindergartenbetreuung wird unter  Berücksichtigung der jeweiligen Einkommens- und Bedarfssituation der  Gebührenpflichtigen, sofern sie in Tornesch wohnhaft sind und ihre Kinder eine Tornescher Betreuungseinrichtung besuchen, entgegen der Kreisrichtlinie als freiwillige Leistung der Stadt Tornesch lediglich 55% des Einkommensüberhanges als ermäßigte Betreuungsgebühr festgesetzt. Die Stadt Tornesch trägt die Differenz zwischen dem nach Kreisrichtlinie einzusetzenden Einkommensüberhang in Höhe von 80 % zu 55%. Auch die Gewährung dieser freiwilligen Leistung ist gebunden an die Zahlung des Elternbeitrages per Einzugsermächtigung. 

 

7.      Gebührenpflichtige, bei denen sich unter Berücksichtigung ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse kein Einkommensüberhang bei der Berechnung  des Kindergartenbeitrages nach Kreisrichtlinie ergibt, werden von der Leistung eines Mindestbeitrages freigestellt. In diesem Fall übernimmt die Stadt Tornesch den Mindestbeitrag in Höhe von derzeit 15,50 € mtl. für in Tornesch wohnhafte Kinder in Tornescher Betreuungseinrichtungen anstelle der Zahlung des „Kita-Talers“.

 

8.      Der „Kita-Taler“ und die Reduzierung des einzusetzenden Einkommensüberhanges auf 55% werden zunächst befristet in der Zeit vom 01.08.2006 bis 31.07.2007 als freiwillige Leistung der Stadt Tornesch gewährt.

 

Die Verwaltung wird gebeten, dem zuständigen Ausschuss regelmäßig über die Auswirkungen des Beschlusses und ggfs. auftretende Härtefälle zu berichten.  

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Abstimmungsergebnis:

 

23 Ja-Stimmen                            0 Nein-Stimmen              0 Enthaltungen

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Beratungsverlauf:

 

Der Fachausschussvorsitzende, RH Lichte, erläutert die umfangreiche Beschlussvorlage. Der Kreis Pinneberg hat die bisher geltende Sozialstaffel „abgeschafft“ und den Kommunen Geld durch Senkung der Kreisumlage zurückgeben, um die Ermäßigung von Kindertagesstättengebühren von einkommensschwächeren Benutzern der Einrichtungen selber zu regeln. Der Ausschuss für Jugend, Sport, Soziales, Kultur und Bildungswesen hat daraufhin die Richtlinien der Stadt Tornesch zur Gewährung des „Kita-Talers“ und eines freiwilligen Sozialtarifs zu den Gebühren in Tornescher Kinderbetreuungseinrichtungen erarbeitet. Die CDU-Fraktion hat zusätzlich noch die Bezuschussung für die Betreuung durch qualifizierte Tagesmütter mit dem Kita-Taler beantragt. Er bittet, die Richtlinien mit dem Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion zu beschließen.