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ALLRIS - Auszug

11.11.2013 - 8 B-Plan 79 "Kuhlenweg - Großer Moorweg...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:
Die während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit abgegebenen Stellungnahmen werden gemäß Zusammenstellung vom 30.10.2013 geprüft (Zwischenabwägung). Die Zusammenstellung vom 30.10.2013 ist Bestandteil dieses Beschlusses. Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

  1. Der Entwurf des Bebauungsplans 79 „Kuhlenweg – Großer Moorweg“ für das Gebiet zwischen Kuhlenweg, Großer Moorweg, Schäferweg und Kleiner Moorweg  und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.

 

  1. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind über die Auslegung zu benachrichtigen.

 

  1. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB soll parallel zur Auslegung erfolgen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

9 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

0 Enthaltungen


 

 

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Beratungsverlauf:
Herr Tams erläutert die Vorlage.

 

Herr Rieck erkundigt sich nach dem Lärmschutzwall. Es handelt sich um einen 3 m hohen Erdwall zur K22. Die Lärmschutzwand zu Fa. Hellermann verläuft entlang des Kleinen Moorweges. Sie ist im B-Plan 52 enthalten.

 

Herr Mörker erkundigt sich danach, wer die Kosten für den geplanten Spielplatz trägt. Herr Krügel erklärt, dass diese in den Erschließungskosten enthalten sind.

 

Herr Früchtenicht fragt nach der Zahl der Wohneinheiten. Laut Herrn Tams sind 38 Parzellen geplant. Zulässig sind Einzel- und Doppelhäuser. Tendenziell besteht höhere Nachfrage nach Einzelhäusern.

 

Bebaute Grundstücke sollen nicht überplant werden.

 

Herr Früchtenicht erkundigt sich nach Ausweitungsmöglichkeiten für Fa. Hellermann. Laut Herrn Krügel hat die Firma ausreichend Flächen zur Verfügung.

 

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Anlagen zur Vorlage