11.11.2013 - 7 4. Änderung des B-Plan 47 "Businesspark Tornesc...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Gremium:
- Bau- und Planungsausschuss
- Datum:
- Mo., 11.11.2013
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bauen, Planung und Umwelt
- Bearbeiter:
- Henning Tams
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
1. Der Bebauungsplan Nr. 47 „Businesspark Tornesch“ wird für das Gebiet zwischen Lise-Meitner-Allee und Hypatia-Str. nordöstlich der Lise-Meitner-Allee auf einer Länge von ca. 90 m in einer Tiefe von ca. 30 m gemäß dem beigefügten Lageplan die 4. Änderung aufgestellt. Folgende Planungsziele werden verfolgt:
- Anpassung des Grundstückzuschnitts zu Gunsten einer effizienteren gewerblichen Flächenausnutzung
- Regelung des naturschutzrechtlichen Ausgleichs einer durch die Änderung erfolgenden Verkleinerung einer öffentlichen Grünfläche
2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB)
3. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung wird nach § 13 Abs.2 Nr.1 BauGB abgesehen.
4. Der Entwurf der 4.Änderung des Bebauungsplanes 47 für das Gebiet zwischen Lise-Meitner-Allee und Hypatia-Str. nordöstlich der Lise-Meitner-Allee auf einer Länge von ca. 90 m in einer Tiefe von ca. 30 m gemäß dem beigefügten Lageplan und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.
5. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs.2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen.
Beratungsverlauf:
Herr Tams stellt die Änderung anhand der vorliegenden Pläne vor. Er erklärt, dass der eingereichte Investorenplan die vorhandenen Baugrenzen überschreitet. Eine Befreiung von den Festsetzungen des bestehenden B-Planes wäre nicht möglich gewesen, sodass eine Änderung des B-Planes notwendig wurde. Im vereinfachten Verfahren kann auf eine frühzeitige Beteiligung verzichtet werden, daher ist der Auslegungsbeschluss sofort möglich.
Über die Vorlage wird ohne weitere Aussprache abgestimmt.
Anlagen zur Vorlage
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