Direkt zu:
Zum Aktivieren des Google-Übersetzers bitte klicken. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Google übermittelt werden.
Mehr Informationen zum Datenschutz
ALLRIS - Auszug

19.11.2013 - 2 Prüfung der Gültigkeit des Bürgerentscheides

Reduzieren

Zu E: Beschlussempfehlung

Der Bürgerentscheid über die Fragestellung „Sollen sich die Städte Tornesch und Uetersen zum 01.01.2015 zu einer neuen Stadt vereinigen?“ wird für gültig erklärt..

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

9 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

0 Enthaltungen


 

 

Reduzieren

Beratungsverlauf:

Herr Reinhold berichtet, dass der Gemeindeabstimmungsausschuss in seiner Sitzung am 23. September 2013 nach Prüfung der Niederschriften das Ergebnis des Bürgerentscheides vom 22. September 2013 wie folgt festgestellt hat:

 

Anzahl der Abstimmungsberechtigten:                            10.638

Anzahl der Abstimmenden:                                                          8.165

 

Ungültige Stimmen:                                                                             40

Gültige Stimmen:                                                                        8.125

 

Ja-Stimmen:                                                                                    1.139 (14 %)

Nein-Stimmen:                                                                      6.986 (86 %)

 

Die Fusion der Städte Tornesch und Uetersen wurde somit durch die Wählerinnen und Wähler der Stadt Tornesch abgelehnt.

 

Bei der Vorbereitung der Abstimmung oder bei der Abstimmungshandlung ist es zu keinen Unregelmäßigkeiten gekommen, die das Abstimmungsergebnis im Einzelfall beeinflusst haben könnten.

 

Das Gemeindeabstimmungsergebnis wurde am 28. September 2013 auf der Homepage der Stadt Tornesch mit einem Hinweis in den „Uetersener Nachrichten“ veröffentlicht. Einsprüche gegen die Gültigkeit der Abstimmung wurden nicht erhoben.

 

Der Ausschuss verzichtet daher auf die nochmalige Prüfung der Wahlunterlagen, weil keine Hinweise darauf vorliegen, dass die Feststellung des Ergebnisses des Bürgerentscheides durch den Gemeindeabstimmungsausschuss fehlerhaft war.