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ALLRIS - Auszug

20.06.2006 - 5 Änderung der Hauptsatzung und der Entschädigung...

Beschluss:
abgelehnt
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Beschluss:

 

Die Hauptsatzung der Stadt Tornesch wird dahingehend geändert, dass der Hauptausschuss öffentlich tagt.

Die Entschädigungssatzung der Stadt Tornesch wird dahingehend geändert, dass das doppelte Sitzungsgeld für den Hauptausschuss (in Höhe von 34,00 EUR) auf den Satz der anderen Ausschüsse reduziert (auf 17,00 EUR) wird.

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Abstimmungsergebnis (Änderung der Hauptsatzung

 

2 Ja-Stimmen                            21 Nein-Stimmen              0 Enthaltungen

 

Abstimmungsergebnis (Änderung der Entschädigungssatzung

 

4 Ja-Stimmen                            17 Nein-Stimmen              2 Enthaltungen

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Beratungsverlauf:

 

RF Eßler erläutert den Antrag der FDP-Fraktion. Viele Politiker beklagen das mangelnde Interesse der Bürger an der Ortspolitik. Die Bürgerinnen und Bürger hingegen fühlen sich mit ihren Sorgen und Nöten von der Politik alleine gelassen. Dem könnte man entgegen wirken, indem man mehr Transparenz zur Vertrauensbildung schafft, u.a. mit der Öffentlichkeit des Hauptausschusses. Es besteht nach wie vor die Möglichkeit, bei einzelnen Tagesordnungspunkten die Öffentlichkeit auszuschließen. Trotz der Nichtöffentlichkeit des Hauptausschusses in Tornesch gelangt nach den Sitzungen einiges an die Presse. Auch das schafft Misstrauen. Die meisten umliegenden Städte haben öffentliche Hauptausschüsse. Sie spricht auch die Controlling-Funktion bezüglich der Umsetzung der Beschlüsse durch die  Verwaltung an. Die Bürgerinnen und Bürger können dann besser nachvollziehen, dass der Bürgermeister die Beschlüsse der Ausschüsse und der Ratsversammlung umzusetzen hat. Zur Verringerung der Entschädigung der Mitglieder des Hauptausschusses führt sie an, dass für ihre Fraktion kein Grund ersichtlich ist, dass die Mitglieder des Hauptausschusses ein doppeltes Sitzungsgeld erhalten und verweist in diesem Zusammenhang auf andere ehrenamtliche Tätige, die gar keine Entschädigung erhalten.

 

Da der Beschluss des Umweltausschusses zum evtl. Busverkehr im Esinger Moor angesprochen wurde, führt der Ausschussvorsitzende, RH Kimstädt dazu aus, dass sowieso alle wichtigen Beschlüsse in Tornesch in öffentlichen Sitzungen beraten und beschlossen werden. Er persönlich hat als Hauptausschussmitglied gute Erfahrungen mit der Nichtöffentlichkeit des Hauptausschusses gemacht, eine Transparenz der Arbeit der Ratsversammlung ist trotz Nichtöffentlichkeit gewährleistet. Er warnt auch vor einer Augenwischerei für die BürgerInnen, weil die meisten zu beratenden Tagesordnungspunkte im Hauptausschuss eh in nichtöffentlicher Sitzung zu beraten sind.

 

RF Clauß äußert für die Fraktion B90/GRÜNE, dass ihre Fraktion seinerzeit angetreten ist, alle Ausschüsse öffentlich tagen zu lassen. Aus der heutigen Sicht und mit ihrer jetzigen Erfahrung hält sie es für besser, wenn ein Gremium nichtöffentlich tagt. In diesem Ausschuss kann man frei und ohne äußere Zwänge Meinungsbildung betreiben. In den öffentlich tagenden Ausschüsse finden keine großen Diskussionen der Ausschussmitglieder mehr statt. Es besteht auch die Möglichkeit der Ratsversammlung, Entscheidungen an sich heranzuziehen. Die Tagesordnungspunkte der Sitzungen des Hauptausschusses und der Ratsversammlung sind meist identisch, bis auf diejenigen, die besonderen Vertrauensschutz genießen. Gruppen, die die Arbeit der Ratsversammlung und der Verwaltung misstrauisch entgegen stehen, wird es ihrer Meinung nach immer geben; der Großteil der Einwohnerinnen und Einwohner sind offensichtlich mit der Arbeit einverstanden. Meinungsbildung sollte in einem legitimierten und nicht in einem informellen Gremium stattfinden.

 

Die Vorsitzenden der SPD und CDU Fraktion, RF Fischer-Neumann und RH Reetz schließen sich den Ausführungen ihrer Vorredner an. RH E.-E. Heitmann fügt noch hinzu, dass die FDP-Fraktion die z.Z. geltende Fassung der Hauptsatzung mit der Nichtöffentlichkeit des Hauptausschusses mitbeschlossen hat.

 

RH Rahn und RF Eßler beantragen die getrennte Abstimmung zu den Punkten Öffentlichkeit des Hauptausschusses und Änderung der Entschädigungssatzung. Danach lässt BV Plambeck getrennt abstimmen: