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ALLRIS - Auszug

27.11.2013 - 9 Beratung und Beschlussfassung über den Erlass e...

Beschluss:
vertagt
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Zu E: Beschlussempfehlung

Eine Beschlussempfehlung wurde auf die Sitzung am 05.12.2013 vertagt.

 

 

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Beratungsverlauf:

Bgm. Krügel erläutert die Vorlage und verweist auf die in vorigen Sitzungen vorgetragenen Gründe. Durch eine Anhebung der Hebesätze lasse sich eine kalkulierbare Einnahmesituation schaffen. Der Hebesatz liege derzeit unter dem Nivellierungssatz von 295 v.H. In der näheren Region befinde sich Tornesch damit im unteren Mittelfeld.

Die Erhebung der Grundsteuer werde unter anderem auch zur Gegenfinanzierung für unentgeltliche Leistungen wie z. B. der Laubabfuhr verwendet. Auch zur Defizitabdeckung der KiTa´s sowie zur Umfinanzierung der KGS werden die Steuergelder verwendet. Insgesamt erhalten die Einwohner ein großes Angebot an Gegenleistungen.

RH Fäcke merkt an, dass trotz höherer Steuereinnahmen noch höhere Ausgaben zu verzeichnen sind. Zum Ausgleich eines Haushalts müssen daher Einnahmen erhöht, Ausgaben gesenkt oder Maßnahmen verschoben werden.

Dabei könnten die Realsteuern nicht vor Veränderungen außer Acht gelassen werden. Diese betreffen zwar sowohl Grundstückseigentümer als auch Mieter, jedoch erhalten diese ein großes Leistungsspektrum als Gegenleistung.

RH Fäcke plädiert dafür, die Grundsteuererhöhung heute nicht zu beschließen, sondern

nochmals zu vertagen. 

RH Radon betont, aus seiner Sicht seien Steuererhöhungen das letzte Mittel, um Einnahmen zu generieren. Das Plus von ca. 330.000 € wirke sich nur marginal auf den Gesamthaushalt aus. Für den Einzelnen sei diese Mehrbelastung zwar eher gering, jedoch müsse berücksichtigt werden, dass den Einwohnern ebenfalls Kostensteigerungen in anderen Lebensbereichen erwartet und somit insgesamt eine hohe Mehrbelastung entstehe.

Aus diesem Grund sei er für eine Ausgabenreduzierung bzw. Verschiebung von Maßnahmen. Einer Steuererhöhung werde er erst zustimmen können, wenn durch die Doppik die städtische Finanzlage ersichtlich wird. Lediglich einer Anpassung an den Nivellierungssatz könne er zustimmen.

Bgl. Mitglied Schöndienst teilt die Auffassung von RH Fäcke. Zwar sei eine Steuererhöhung verlockend, gehe aber zu Lasten der Einwohner. Daher werde seine Fraktion dem Antrag nicht zustimmen.

Ebenfalls stellt er fest, dass die Personalkosten einen der größten Kostenblöcke darstellen.

RH Früchtenicht fragt nach, ob sich an der Regelung, dass keine Zuschüsse fließen, sofern die Steuerkraft nicht ausgeschöpft ist, etwas geändert hat.

Bgm. Krügel verneint dies und betont, dass der Steuersatz auf mindestens 295 v. H. angehoben werden muss, damit Zuschüsse fließen können. Bedarfszuweisungen werde Tornesch aufgrund seiner hohen Steuerkraft weiterhin nicht erhalten können.

Die Ausschussmitglieder sind sich einig, den Tagesordnungspunkt auf die nächste Sitzung zu vertagen.

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage