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ALLRIS - Auszug

22.06.2006 - 8 1. Nachtragshaushalt für das Haushaltsjahr 2006...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

 

„Die Verbandsversammlung beschließt, den von der Verwaltung vorgelegten Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung und des 1. Nachtragshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2006 sowie den geänderten Finanzplan und das Investitionsprogramm anzunehmen.

 

Der Verwaltungshaushalt wird unverändert

in Einnahme und Ausgabe auf              1.091.800 €

 

und der Vermögenshaushalt

in Einnahme und Ausgabe nunmehr von               7.486.300 €               auf              15.386.300 €

festgesetzt.

 

Es werden neu festgesetzt:

 

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und                                                                   Investitionsförderungsmaßnahmen von               3.664.600 €               auf              10.889.600 €

 

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen                                                           von                14.804.300 €              auf              6.555.200 €

 

der Höchstbetrag der Kassenkredite von               3.420.000 €              auf              3.420.000 €

 

die Gesamtzahl der im Stellenplan

              ausgewiesenen Stellen von              0 Stellen               auf              0 Stellen

 

 

Die Verbandsumlage (Baukostenzuschuss) der Trägerkommunen bleibt unverändert:

 

1. Stadt Tornesch                                                                       306.100 €

2. Stadt Uetersen                                                                        95.600 €

 

 

Die Ermächtigung des Verbandsvorstehers, über- und außerplanmäßige Ausgaben im Sinne des  § 82 Abs. 1 GO zu leisten, wenn ihr Betrag im Einzelfall 50.000 € nicht überschreitet, bleibt unverändert.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

8 Ja-Stimmen                            0 Nein-Stimmen              1 Enthaltungen

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Beratungsverlauf:

 

Herr Rechter erläutert die Vorlage. Auf Nachfrage von Herrn Brüggmann erklärt Herr Derlich, dass bis auf Einrichtung alle Ausschreibungsergebnisse vorliegen.