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ALLRIS - Auszug

03.03.2014 - 9 B-Plan 87 "An der Kirche...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beschluss: 

 

  1. Die während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit abgegebenen Stellungnahmen werden gemäß der Zusammenstellung des beauftragten Planungsbüros vom 17.02.2014 geprüft (Zwischenabwägung). Die Zusammenstellung vom 17.02.2014 ist Bestandteil dieses Beschlusses. Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
  2. Der Entwurf und die Begründung des Bebauungsplans 87 „An der Kirche“ für das Gebiet südlich der Einmündung der „Wilhelm-Schildhauer-Str.“ und südwestlich der Straße „An der Kirche“ auf einer Länge von ca. 110 m und in einer Tiefe von ca. 65 m werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt. An der nord-westlichen Grundstücksgrenze ist auf gesamter Länge eine immergrüne Hecke in Höhe von 1,80 bis 2,20 m anzupflanzen.
  3. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind über die Auslegung zu benachrichtigen.
  4. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB soll parallel zur Auslegung erfolgen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

8 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

1 Enthaltungen

 

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Beratungsverlauf: Herr Tams erläutert die Vorlage.

 

Herr König fragt nach den Grenzabständen auf nord-westlicher Seite. Diese betragen 5,50 bis 9,00 m.

 

Frau Plambeck schlägt vor, eine immergrüne Hecke in Höhe von 1,80 bis 2,20 m festzusetzen.

 

Herr Mörker erkundigt sich, warum die Eingänge nicht auf die andere Seite verlegt wurden. Herr Krügel erklärt, dass der Bauherr möglichst viele Wohnungen mit Südbalkon ausstatten wollte.

 

Herr Quast fragt, ob die Hecke auf die Grenze gepflanzt wird. Die Hecke soll an der Grenze stehen, die Begehbarkeit zur Heckenpflege auf dem Grundstück muss gewährleistet sein. Inwieweit sie auch in das Nachbargrundstück hineinwachsen darf, kann unter den Nachbarn abgesprochen werden.

 

Frau Dr. Dohrn fragt, warum nun doch nicht eine Etage weniger gebaut wird. Herr Krügel erläutert, dass Fa. Adlershorst bereits die Geschosszahl (vorher 6-geschossig) reduziert hat und die Gebäude an die umliegende Bebauung angepasst werden.

 

Frau Plambeck bittet um eine kurze Unterbrechung der Sitzung zur Beratung. Die Sitzung wird von 20:35 bis 20:40 h unterbrochen.

 

Nach der Unterbrechung lässt Herr Stümer über die Vorlage abstimmen.

 


 

 

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Anlagen zur Vorlage