01.09.2014 - 10 B-Plan 78 "Kuhlenweg - Schäferweg...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10
- Gremium:
- Bau- und Planungsausschuss
- Datum:
- Mo., 01.09.2014
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bauen, Planung und Umwelt
- Bearbeiter:
- Henning Tams
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beschluss
1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des B-Planes abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gemäß den Vorschlägen des Planungsbüros vom 10.08.2014 geprüft. Die Zusammenstellung vom 10.08.2014 ist Bestandteil dieses Beschlusses. Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
2. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 92 der Landesbauordnung beschließt die Ratsversammlung den B-Plan Nr. 78 für das Gebiet südlich des Kuhlenwegs, westlich des Kleinen Moorwegs in einer Tiefe von ca. 170 m und nördlich des Schäferwegs, wie aus dem anliegenden Plan ersichtlich, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung. Teil B, Punkt IV. Hinweise wird ergänzt um Punkt 3.: Die Grundstücksgröße je Wohneinheit soll mindestens 350 m² betragen.
3. Die Begründung mit dem Umweltbericht wird gebilligt.
4. Der Beschluss des B-Planes durch die Ratsversammlung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Beratungsverlauf: Herr Tams erläutert die notwendigen Änderungen der textlichen Festsetzungen: Eine Festsetzung der Mindestgrundstücksgröße ist zugleich mit der Festsetzung der Zahl der Wohneinheiten je Grundstück nicht zulässig. Da die Flächen der Stadt gehören, kann dies aber vertraglich geregelt werden.
Herr Rieck fragt, ob für die 15 Grundstücke keine öffentlichen Parkflächen ausgewiesen werden. Dies ist im BPlan nicht vorgesehen, wird aber bei der Straßenausbauplanung berücksichtigt, da genügend Fläche vorhanden ist.
Herr Böhmke möchte wissen, warum Garagen etc, unter Hinweise aufgeführt werden. Herr Krügel erklärt, dass auch dies vertraglich geregelt werden soll.
Herr Stümer möchte eine Mindestfläche je Wohneinheit festgesetzt haben. Der Ausschuss ist sich darüber einig, dass die Hinweise um den Punkt 3 (Mindestgrundstücksgröße 350 m² je Wohneinheit) ergänzt wird.
Herr Mörker regt den Bau eines Regenspielplatzes an. Herr Krügel erklärt, dass die Verwaltung den Hinweis des BUND im Blick hat.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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