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ALLRIS - Auszug

08.09.2014 - 8 Einheitliche Behördenrufnummer D 115...

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Beschluss:


Die Ratsversammlung beschließt den als Anlage beigefügten öffentlich-rechtlichen Vertrag über eine Verwaltungsgemeinschaft nach § 19 a GKZ zur Einführung der einheitlichen Behördenrufnummer D 115 mit dem Kreis Pinneberg.

 

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Abstimmungsergebnis:

9 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

0 Enthaltungen


 

 

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Beratungsverlauf:

Frau Fischer-Neumann führt in die Thematik ein. Frau Ries ergänzt, dass die Entlastung der Zentrale durch die einheitliche Behördennummer überschaubar ist. Man benötigt einen „langen Atem“ um die Rufnummer bekannt zu machen, zudem ist dies ein weiterer Schritt dienstleistungsorientiert zu arbeiten. Frau Ries sagt zu, zusätzlich zur Festnetznummer der Stadtverwaltung die einheitliche Behördennummer auf der neuen Homepage zu installieren.
 

 

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Anlagen zur Vorlage