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ALLRIS - Auszug

07.10.2014 - 2 Einwohnerinnen- und Einwohnerfragestunde

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Beratungsverlauf:

Herr Ralf Fronheim, An der Kirche 29, stellt folgende Frage:

 

Wann hat die Ratsversammlung entschieden, ob man bei dem bisherigen Verfahren (TOP 8 der heutigen Tagesordnung) bleibt oder das nunmehr rechtsgültige Verfahren für wiederkehrende Straßenbaubeiträge angewendet werden soll?

Hintergrund: Mit Beschluss vom 24.02.2012 hat das OVG Rheinland-Pfalz festgestellt, dass wiederkehrende Straßenbaubeiträge verfassungsgemäß sind.

 

Bgm. Krügel antwortet, dass das Verfahren der wiederkehrenden Beiträge sich für die Stadt Tornesch sehr schwierig gestalten würde, da viele Straßen in den letzten Jahren erschlossen bzw. ausgebaut worden sind und die Anlieger hierfür ihre Beiträge gezahlt haben. Tornesch müsste dann mit zu vielen Übergangslösungen arbeiten. RH Reetz ergänzt, dass nicht bei jeder Änderung einer Gesetzeslage die Ratsversammlung entscheidet. Die Kommunalpolitik hat sich aber mit dieser Möglichkeit auseinander gesetzt und entschieden, bei der bisherigen Regelung zu bleiben.

 

(Anmerkung zum Protokoll: siehe Vorlage VO/12/460 und Beschlüsse des Hauptausschusses vom 10.12.2012 und 11.12.2012 der Ratsversammlung, wiederkehrende Beiträge nicht einzuführen.