07.10.2014 - 14 B-Plan 78 "Kuhlenweg - Schäferweg...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 14
- Sitzung:
-
Sitzung der Ratsversammlung
- Gremium:
- Ratsversammlung
- Datum:
- Di., 07.10.2014
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bauen, Planung und Umwelt
- Bearbeiter:
- Henning Tams
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des B-Planes abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gemäß den Vorschlägen des Planungsbüros vom 10.08.2014 geprüft. Die Zusammenstellung vom 10.08.2014 ist Bestandteil dieses Beschlusses. Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
2. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 92 der Landesbauordnung beschließt die Ratsversammlung den B-Plan Nr. 78 für das Gebiet südlich des Kuhlenwegs, westlich des Kleinen Moorwegs in einer Tiefe von ca. 170 m und nördlich des Schäferwegs, wie aus dem der Vorlage anliegenden Plan ersichtlich, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.
3. Die Begründung mit dem Umweltbericht wird gebilligt.
4. Der Beschluss des B-Planes durch die Ratsversammlung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Beratungsverlauf:
Der Vorsitzende des Bau- und Planungsausschusses, RH Henry Stümer, erläutert den Mitgliedern der Ratsversammlung, dass die textliche Teil des B-Planes aufgrund von Einwendungen angepasst werden muss. Es handelt sich zu einem um die Mindestgrundstückgrößen und zum anderen um die Anzahl der Stellplätze. Diese Festsetzungen waren so nicht zulässig. Da die Stadt jedoch als Grundstücksverkäuferin auftritt, können die Grundstückszuschnitte und die Anzahl der Stellplätze vertraglich geregelt werden. RH Stümer bittet um Zustimmung.
Nach dieser Beratung beginnt der nichtöffentliche Teil der Sitzung. Die anwesenden Zuschauer und Pressevertreter verlassen den Sitzungssaal. Danach wird die Sitzung fortgesetzt.
Anlagen zur Vorlage
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