01.10.2014 - 4.1 Veränderungen zu dem Entwurf des 1. Nachtragsha...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.1
- Sitzung:
-
Sitzung des Finanzausschusses
- Gremium:
- Finanzausschuss
- Datum:
- Mi., 01.10.2014
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für allgemeine Verwaltung und Finanzen
- Bearbeiter:
- Jörg-Andreas Rechter
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Zu E: Beschlussempfehlung
Der Finanzausschuss beschließt, als Empfehlung für die Ratsversammlung, wie folgt:
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden
| erhöht um | vermindert um | und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschl. | ||
gegenüber bisher | nunmehr festgesetzt auf | ||||
| EUR | ||||
1. im Ergebnisplan der |
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Gesamtbetrag der Erträge | 499.800 | 35.900 | 25.618.100 | 26.082.000 | |
Gesamtbetrag der Aufwendungen | 1.346.700 | 959.800 | 25.599.200 | 25.986.100 | |
Jahresüberschuss | 0 | 0 | 18.900 | 95.900 | |
Jahresfehlbetrag | 0 | 0 | 0 | 0 | |
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2. im Finanzplan der |
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Gesamtbetrag der Einzahlungen aus |
326.300 |
28.000 |
23.354.600 |
23.652.900 | |
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus |
894.800 |
695.200 |
23.152.200 |
23.351.800 | |
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Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit |
569.000 |
0,00 |
5.026.400 |
5.595.400 | |
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit |
1.107.800 |
113.500 |
5.228.800 |
6.223.100 |
§ 2
Es werden neu festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen | von bisher 2.048.000 EUR | auf 2.542.700 EUR |
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungs- | von bisher 350.000 EUR | auf 350.000 EUR |
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite | von bisher 16.000.000 EUR | auf 16.000.000 EUR |
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen | von bisher 104,93 | auf 106,51 |
§ 3
- Nach § 20 Abs.1 GemHVO-Doppik werden Teilpläne (Produkte) zu Budgets verbunden. Die Budgets sind der Satzung als Anlage beigefügt.
- Gemäß § 22 Abs. 1 GemHVO-Doppik sind die Aufwendungen und die dazugehörigen Auszahlungen eines Budgets mit Ausnahme der Verfügungsmittel, der internen Leistungsverrechnungen, der Abschreibungen und der Zuführung zu den Rückstellungen und Rücklagen gegenseitig deckungsfähig. Von dieser Deckungsfähigkeit innerhalb eines Budgets sind die folgenden Konten ausgenommen, soweit für diese bisher (kameral) Personalausgaben im Sammelnachweis 010 veranschlagt waren:
50 Personalaufwendungen
501 Dienstaufwendungen und dergleichen
502 Beiträge zu Versorgungskassen
503 Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung
504 Beihilfen, Unterstützungsleistungen für Beschäftigte
Diese Konten werden zu einem eigenen Deckungskreis für Personalkosten zusammengefasst und für gegenseitig deckungsfähig erklärt.
- Gemäß § 23 Abs. 1 Nr. 3 GemHVO-Doppik sind Aufwendungen, die zu einem Budget gehören, und die dazugehörigen Auszahlungen, mit Ausnahme der in § 3 Abs.2 Satz 1 genannten Aufwendungen, übertragbar.
gez.
Roland Krügel
Bürgermeister
Beratungsverlauf:
Die Verwaltung erläutert die mit der Einladung versandte Beschlussvorlage und weist insbesondere auf die Veränderungen gegenüber dem Ursprungshaushalt 2014 hin.
Trotz Einstellung der für 2014 erforderlichen Pensionsrückstellungen für Beamtinnen / Beamte und nicht unerheblichen Steigerungen im Bereich des Aufwands lässt der Ergebnisplan einen Überschuss von nunmehr 95.900 € zu.
Da jedoch die laufenden Unterhaltungskosten für Gemeindestraßen im 1. Nachtrag 2014 wegen Personalmangel im Bauamt reduziert wurden und zudem Abschreibungen aufgrund der noch fehlenden Eröffnungsbilanz nicht nachgewiesen und eingeplant werden konnten, hat der jetzt im Ergebnisplan nachgewiesene Überschuss noch keine Aussagekraft.
Weitere Erläuterungen sind trotz Nachfrage bei den Ausschussmitgliedern nicht erforderlich, da die Veränderungen der einzelnen Teilhaushalte bereits in den Fachausschüssen beraten wurden.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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52,5 kB
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