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ALLRIS - Auszug

01.10.2014 - 4.1 Veränderungen zu dem Entwurf des 1. Nachtragsha...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Zu E: Beschlussempfehlung 

 

Der Finanzausschuss beschließt, als Empfehlung für die Ratsversammlung, wie folgt:

 

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden

 

 

 

erhöht um

vermindert um

und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschl.
Nachträge

gegenüber bisher

nunmehr festgesetzt auf

 

EUR

1. im Ergebnisplan der

 

 

 

 

Gesamtbetrag der Erträge

499.800

35.900

25.618.100

26.082.000

Gesamtbetrag der Aufwendungen

1.346.700

959.800

25.599.200

25.986.100

Jahresüberschuss

0

0

18.900

95.900

Jahresfehlbetrag

0

0

0

0

 

 

 

 

 

2. im Finanzplan der

 

 

 

 

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus
laufender Verwaltungstätigkeit:

 

326.300

 

28.000

 

23.354.600

 

23.652.900

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus
laufender Verwaltungstätigkeit

 

894.800

 

695.200

 

23.152.200

 

23.351.800

 

 

 

 

 

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit

 

569.000

 

0,00

 

5.026.400

 

5.595.400

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit

 

1.107.800

 

113.500

 

5.228.800

 

6.223.100

 

 

§ 2

 

Es werden neu festgesetzt:

 

1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

von bisher  2.048.000 EUR

auf  2.542.700 EUR

2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungs-
      ermächtigungen

von bisher  350.000 EUR

auf  350.000 EUR

3. der Höchstbetrag der Kassenkredite

von bisher  16.000.000 EUR

auf 16.000.000 EUR

4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen

von bisher  104,93

auf 106,51

 

 

§ 3

 

  1. Nach § 20 Abs.1 GemHVO-Doppik werden Teilpläne (Produkte) zu Budgets verbunden. Die Budgets sind der Satzung als Anlage beigefügt.
  2. Gemäß § 22 Abs. 1 GemHVO-Doppik sind die Aufwendungen und die dazugehörigen Auszahlungen eines Budgets mit Ausnahme der Verfügungsmittel, der internen Leistungsverrechnungen, der Abschreibungen und der Zuführung zu den Rückstellungen und Rücklagen gegenseitig deckungsfähig. Von dieser Deckungsfähigkeit innerhalb eines Budgets sind die folgenden Konten ausgenommen, soweit für diese bisher (kameral) Personalausgaben im Sammelnachweis 010 veranschlagt waren:

 

50 Personalaufwendungen

501 Dienstaufwendungen und dergleichen

502 Beiträge zu Versorgungskassen

503 Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung

504 Beihilfen, Unterstützungsleistungen für Beschäftigte

 

Diese Konten werden zu einem eigenen Deckungskreis für Personalkosten zusammengefasst und für gegenseitig deckungsfähig erklärt.

 

  1. Gemäß § 23 Abs. 1 Nr. 3 GemHVO-Doppik sind Aufwendungen, die zu einem Budget gehören, und die dazugehörigen Auszahlungen, mit Ausnahme der in § 3 Abs.2 Satz 1 genannten Aufwendungen, übertragbar.



 

gez.

Roland Krügel

Bürgermeister




 

 

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Abstimmungsergebnis:

8 Ja-Stimmen

1 Nein-Stimmen

0 Enthaltungen


 

 

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Beratungsverlauf:

 

Die Verwaltung erläutert die mit der Einladung versandte Beschlussvorlage und weist insbesondere auf die Veränderungen gegenüber dem Ursprungshaushalt 2014 hin.

Trotz Einstellung der für 2014 erforderlichen Pensionsrückstellungen für Beamtinnen / Beamte und nicht unerheblichen Steigerungen im Bereich des Aufwands lässt der Ergebnisplan einen Überschuss von nunmehr 95.900 € zu.

Da jedoch die laufenden Unterhaltungskosten für Gemeindestraßen im 1. Nachtrag 2014 wegen Personalmangel im Bauamt reduziert wurden und zudem Abschreibungen aufgrund der noch fehlenden Eröffnungsbilanz nicht nachgewiesen und eingeplant werden konnten, hat der jetzt im Ergebnisplan nachgewiesene Überschuss noch keine Aussagekraft.

 

Weitere Erläuterungen sind trotz Nachfrage bei den Ausschussmitgliedern nicht erforderlich, da die Veränderungen der einzelnen Teilhaushalte bereits in den Fachausschüssen beraten wurden.

 

 


 

 

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Anlagen zur Vorlage