01.10.2014 - 5 Beratung und Beschlussfassung über den 1. Nacht...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Sitzung:
-
Sitzung des Finanzausschusses
- Gremium:
- Finanzausschuss
- Datum:
- Mi., 01.10.2014
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für allgemeine Verwaltung und Finanzen
- Bearbeiter:
- Holger Scholz
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Beratungsverlauf:
Bgl. Mitglied Schöndienst erkennt in der Erhöhung der Kreditermächtigung um 910.000 € für den Sportpark bei der GGS einen kaufmännischen Buchungsfehler. Nicht die GGS sondern vielmehr die Stadt müsste diesen Kredit aufnehmen und diesen der GGS als Investitionszuschuss zur Verfügung stellen. Er ist der Auffassung, dass, sollte das Wirtschaftlichkeitskonzept zur Gesamtfinanzierung der GGS aus dem Gleichgewicht kommen, die Stadt als Gesellschafter zur Einbringung von höheren Einlagen verpflichtet ist.
Die Verwaltung weist bgl. Mitglied Schöndienst darauf hin, dass es sich bei der GGS Tornesch nicht um eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts sondern um einen steuerpflichtigen Eigenbetrieb handelt, der keine eigene Rechtspersönlichkeit hat. Somit gibt es auch keine Gesellschafter, die bei Bedarf zur Erhöhung des Eigenkapitals beitragen müssen. Dieser Eigenbetrieb soll sich zukünftig aus den Erträgen wie z.B. der von dem FCU zu zahlenden Pacht finanziell selbst tragen und somit auch den anfallenden Schuldendienst bedienen. Bei einer kreditfinanzierten Investitionszuweisung an die GGS, wie von bgl. Mitglied Schöndienst gefordert, würde der Haushalt der Stadt neben den Zinsen und Tilgungen zudem mit Aufwendungen in Höhe des jährlichen Auflösungsbetrages (analog Laufzeit Abschreibung des mitfinanzierten Objektes) im Ergebnisplan belastet werden.
RH Reetz sieht Probleme in der vorgelegten Kalkulation hinsichtlich der Abschreibungzeiträume für die Soccerhalle. Er kann sich nicht vorstellen, dass auch diese über 80 Jahre abgeschrieben werden können, da seines Erachtens diese Art von Sporthallen eine Nutzungsdauer von 30 Jahren haben.
Die Abschreibungs-/Nutzungsdauer wird nach Aussagen der Verwaltung durch die Verwaltungsvorschrift über Abschreibungen von abnutzbaren Vermögensgegenständen des Anlagevermögens der Gemeinden (VV-Abschreibungen) vom Land verbindlich vorgegeben. Dabei gibt es nur drei mögliche Unterscheidungskriterien:
1. Massive Bauweise >>>>>>>>>>>>Nutzungsdauer / Abschreibung 80 Jahre
Gebäude und Bauwerke mit gemauerten Wänden aus Ziegelwerk oder Beton, massive
Betonfertigteile, Skelettbau, Dächer aus Zementdielen oder Betonfertigteilen, Ziegeldächer
2. Teilmassive Bauweise >>>>>>>>>>Nutzungsdauer / Abschreibung 40 Jahre
Gebäude und Bauwerke, die weder als massiv noch in Leichtbauweise erstellt wurden (z.B
marktübliche Fertighäuser in Ständerbauweise mit mehrschichtigen Wandaufbau und i.d.R.
mit massiven Dächern)
3. Einfache und Leichtbauweise>>>>>Nutzungsdauer/Abschreibung 20 Jahre
Bauausführung im Fachwerk oder Rahmenbau mit einfachen Wänden z.B. aus Holz, Blech,
Faserzement o.ä., Dächer nicht massiv (Papp-, Blech- oder Wellfaserzementausführung).
Es ist somit eindeutig ausgeschlossen, das Vermögen einer Kommune und in diesem Fall eines Gebäude-Neubaus nach Gutdünken abzuschreiben.
In welche Kategorie nun die im Sportpark „Torneum“ erstellten Gebäude einzuordnen sind, wird z.Zt. vom Bauamt genauer geprüft.
Im Namen der CDU-Fraktion spricht sich RH Radon nochmals eindeutig für das Projekt Sportpark „Torneum“ aus, bevor es jedoch hier im Finanzausschuss zu einer Beschlussempfehlung hinsichtlich des 1. Nachtragshaushaltsplanes für die GGS kommen wird, erwartet er von der Verwaltung die Vorlage des Pachtvertrages sowie die Gegenüberstellung der finanziellen Auswirkungen für den Verein in Form einer Excel-Tabelle.
RH Rieck erhebt nochmals den Vorwurf gegen die Verwaltung, dass die Politik hinsichtlich der Kostensteigerungen beim Bau des Sportparks „Torneum“ zu spät informiert wurde. Er erinnert in diesem Zusammenhang daran, dass die im Mai geplante Sitzung des Finanzausschusses mangels beratungsfähiger Tagesordnungspunkte abgesagt wurde.
RF Fischer-Neumann sieht eindeutig die Notwendigkeit des von der Verwaltung vorgelegten Nachtragshaushaltsplanes der GGS, gerade in Hinsicht auf das erhöhte Kreditvolumen und in Anbetracht der fast abgeschlossenen Baumaßnahme, dennoch benötigt sie bis zur Sitzung der Ratsversammlung am 7.10. Bedenkzeit um in der Fraktion die Vorgehensweise abzusprechen.
Der Vorsitzende nimmt die benötigte Bedenkzeit von RF Fischer-Neumann zum Anlass, den Antrag zu stellen, die Beschlussfassung über den 1. Nachtragshaushalt 2014 der Grundstücksgesellschaft Tornesch – GGS zu vertagen und erst in der Ratsversammlung am 7.10.2014 eine entsprechende Entscheidung zu treffen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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231,9 kB
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