07.10.2014 - 13 Beratung und Beschlussfassung über den 1. Nacht...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 13
- Sitzung:
-
Sitzung der Ratsversammlung
- Gremium:
- Ratsversammlung
- Datum:
- Di., 07.10.2014
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für allgemeine Verwaltung und Finanzen
- Bearbeiter:
- Jörg-Andreas Rechter
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Ratsversammlung beschließt, auf Empfehlung des Finanzausschusses, wie folgt:
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden
| erhöht um | vermindert um | und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschl. | ||
gegenüber bisher | nunmehr festgesetzt auf | ||||
| EUR | ||||
1. im Ergebnisplan der |
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Gesamtbetrag der Erträge | 499.800 | 35.900 | 25.618.100 | 26.082.000 | |
Gesamtbetrag der Aufwendungen | 1.346.700 | 959.800 | 25.599.200 | 25.986.100 | |
Jahresüberschuss | 0 | 0 | 18.900 | 95.900 | |
Jahresfehlbetrag | 0 | 0 | 0 | 0 | |
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2. im Finanzplan der |
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Gesamtbetrag der Einzahlungen aus |
326.300 |
28.000 |
23.354.600 |
23.652.900 | |
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus |
894.800 |
695.200 |
23.152.200 |
23.351.800 | |
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Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit |
569.000 |
0,00 |
5.026.400 |
5.595.400 | |
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit |
1.107.800 |
113.500 |
5.228.800 |
6.223.100 |
§ 2
Es werden neu festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen | von bisher 2.048.000 EUR | auf 2.542.700 EUR |
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungs- | von bisher 350.000 EUR | auf 350.000 EUR |
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite | von bisher 16.000.000 EUR | auf 16.000.000 EUR |
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen | von bisher 104,93 | auf 106,51 |
§ 3
- Nach § 20 Abs.1 GemHVO-Doppik werden Teilpläne (Produkte) zu Budgets verbunden. Die Budgets sind der Satzung als Anlage beigefügt.
- Gemäß § 22 Abs. 1 GemHVO-Doppik sind die Aufwendungen und die dazugehörigen Auszahlungen eines Budgets mit Ausnahme der Verfügungsmittel, der internen Leistungsverrechnungen, der Abschreibungen und der Zuführung zu den Rückstellungen und Rücklagen gegenseitig deckungsfähig. Von dieser Deckungsfähigkeit innerhalb eines Budgets sind die folgenden Konten ausgenommen, soweit für diese bisher (kameral) Personalausgaben im Sammelnachweis 010 veranschlagt waren:
50 Personalaufwendungen
501 Dienstaufwendungen und dergleichen
502 Beiträge zu Versorgungskassen
503 Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung
504 Beihilfen, Unterstützungsleistungen für Beschäftigte
Diese Konten werden zu einem eigenen Deckungskreis für Personalkosten zusammengefasst und für gegenseitig deckungsfähig erklärt.
- Gemäß § 23 Abs. 1 Nr. 3 GemHVO-Doppik sind Aufwendungen, die zu einem Budget gehören, und die dazugehörigen Auszahlungen, mit Ausnahme der in § 3 Abs.2 Satz 1 genannten Aufwendungen, übertragbar.
Beratungsverlauf:
Der Finanzausschussvorsitzende, RH Joachim Reetz, erläutert kurz, dass auch dieser Nachtrag im Finanzausschuss beraten wurde. Er weist einen höheren Jahresüberschuss gegenüber dem Ursprungshaushalt aus. „Handfeste“ Zahlen liegen erst nach Vorliegen der Eröffnungsbilanz vor.
RH Rieck ergänzt, dass über den strittigsten Punkt dieses Nachtrages ausführlich bei TOP12 beraten wurde.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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168,8 kB
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2
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142 kB
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3
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(wie Dokument)
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52,5 kB
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