20.09.2006 - 7 Beratung und Beschlussfassung über den 1. Nacht...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Sitzung:
-
Sitzung des Finanzausschusses
- Gremium:
- Finanzausschuss
- Datum:
- Mi., 20.09.2006
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für allgemeine Verwaltung und Finanzen
- Bearbeiter:
- Jörg-Andreas Rechter
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Finanzausschuss beschließt, als Empfehlung für die Ratsversammlung, den von der Verwaltung vorgelegten Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung und des 1. Nachtragshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2006 anzunehmen.
Der Verwaltungshaushalt wird in Einnahme und Ausgabe
von 15.619.400 auf 15.998.400
und der Vermögenshaushalt in Einnahme und Ausgabe
nunmehr von 2.519.600 auf 2.600.700
festgesetzt.
Es werden neu festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen von 0 auf 0
(unverändert)
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen von 845.000 auf 847.000
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite von 4.000.000 auf 4.000.000
(unverändert)
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan
ausgewiesenen Stellen von 78,22 Stellen auf 80,08 Stellen
Die Realsteuer-Hebesätze bleiben unverändert.
(wie bisher Grundsteuer A = 270%, Grundsteuer B = 270%, Gewerbesteuer = 310%)
Dem geänderten Stellenplan 2006 wird, aufgrund der Empfehlung des Hauptausschusses vom 11.9.2006, in der vorgelegten Form zugestimmt.
Beratungsverlauf:
Seitens der Verwaltung wird nochmals auf die wesentlichen Veränderungen des 1. Nachtragshaushaltsplans 2006 hingewiesen und einzelne Rückfragen der Ausschussmitglieder beantwortet.
RF Clauß tut sich schwer mit der Entscheidung über die Bereitstellung einer Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 350.000 für ein neues HLF 20/16 der FF-Ahrenlohe ohne vorangegangene Beratung im Fachausschuss. Sie hebt hervor, das alle anderen Haushaltsstellen des 1. Nachtrags 2006 diese Fachgremien durchlaufen haben.
RH Reetz schlägt aus diesem Grund vor, die geplante Investition im nächsten Hauptausschuss nochmals zu beraten und die im Entwurf des 1. Nachtrag 2006 eingeplante Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 350.000 , vorbehaltlich der Zustimmung des Hauptausschusses, zu belassen.