09.12.2014 - 15.1 Beschlussfassung über den doppischen Haushaltsp...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 15.1
- Sitzung:
-
Sitzung der Ratsversammlung
- Gremium:
- Ratsversammlung
- Datum:
- Di., 09.12.2014
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 19:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für allgemeine Verwaltung und Finanzen
- Bearbeiter:
- Jörg-Andreas Rechter
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Ratsversammlung beschließt wie folgt:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wird
1. im Ergebnisplan mit |
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einem Gesamtbetrag der Erträge auf | 27.646.200 EUR |
einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 27.575.900 EUR |
einem Jahresüberschuss von | 70.300 EUR |
einem Jahresfehlbetrag von | 0 EUR |
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2. im Finanzplan mit |
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einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 24.450.000 EUR |
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 24.070.900 EUR |
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einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf |
3.740.100 EUR |
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf |
2.710.600 EUR |
festgesetzt.
§ 2
Es werden festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf | 0 EUR |
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2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf | 180.000 EUR |
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3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf | 16.000.000 EUR |
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4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf | 107,39 Stellen |
§ 3
- Nach § 20 Abs.1 GemHVO-Doppik werden Teilpläne (Produkte) zu Budgets verbunden. Die Budgets sind der Satzung als Anlage beigefügt.
- Gemäß § 22 Abs. 1 GemHVO-Doppik sind die Aufwendungen und die dazugehörigen Auszahlungen eines Budgets mit Ausnahme der Verfügungsmittel, der internen Leistungsverrechnungen, der Abschreibungen und der Zuführung zu den Rückstellungen und Rücklagen gegenseitig deckungsfähig. Von dieser Deckungsfähigkeit innerhalb eines Budgets sind die folgenden Konten ausgenommen, soweit für diese bisher (kameral) Personalausgaben im Sammelnachweis 010 veranschlagt waren:
50 Personalaufwendungen
501 Dienstaufwendungen und dergleichen
502 Beiträge zu Versorgungskassen
503 Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung
504 Beihilfen, Unterstützungsleistungen für Beschäftigte
Diese Konten werden zu einem eigenen Deckungskreis für Personalkosten zusammengefasst und für gegenseitig deckungsfähig erklärt.
Gemäß § 23 Abs. 1 Nr. 3 GemHVO-Doppik sind Aufwendungen, die zu einem Budget gehören, und die dazugehörigen Auszahlungen, mit Ausnahme der in § 3 Abs.2 Satz 1 genannten Aufwendungen, übertragbar.
Beratungsverlauf:
Zu diesem Tagesordnungspunkt hat die Verwaltung eine Tischvorlage (VO/14/967-3) verteilt, über die beraten wird.
RH Reetz berichtet, dass während der Haushaltsberatungen fast täglich neue Zahlen aufgrund der landespolitischen Rahmenbedingungen vorgelegt werden mussten. Alleine der diesjährige Haushaltserlass wurde zweimal aktualisiert. Der Finanzausschuss hat sich am 12. und 26.11.2014 mit dem Haushaltsentwurf befasst, auch mit den Änderungsvorschlägen der Verwaltung. Erst schloss der Ergebnishaushalt mit einem Minus, jetzt mit einem Plus ab. Schlussendlich hat der Finanzausschuss eine Beschlussempfehlung über einen unausgeglichenen Ergebnishaushalt (mit den Änderungsvorschlägen der Verwaltung) abgeben. Am 26.11.2014 war eben noch nicht bekannt, dass der Ergebnishaushalt doch ausgeglichen werden kann.
RH Fäcke sagt für seine Fraktion aus, dass die SPD dem Haushalt zustimmen werde. Der Haushaltsplan 2015 kommt ohne Neuverschuldung aus, der Finanzplan schließt mit einem Überschuss in Höhe von 1,4 Mio. € ab. Auch er bezeichnet die diesjährigen Haushaltsberatungen als Wechselbad der Gefühle aufgrund der laufenden Änderungen der Rahmendaten. Allein aufgrund der Änderung des Finanzausgleichsgesetzes zahlt die Stadt Tornesch 2015 732.000 € in den Finanzausgleich ein, 2014 waren es noch 215.000 €. Allerdings profitiert der Tornescher Haushalt bei den Einkommenssteuer- und Umsatzsteuereinnahmen. RH Fäcke geht auf das Jahr 2 in der doppischen Haushaltsplanung ein. Die Eröffnungsbilanz ist noch nicht erstellt, im Haushalt 2015 sind rd. 200.000 € an Abschreibungen eingestellt. Er hält es aber für realistisch, dass die Abschreibungen wohl eine Höhe von 800.000 € bis 1 Mio, € haben werden. Daher muss man sich mittel- und langfristig Gedanken machen, wie man in künftigen Jahren den Haushalt ausgleichen wird. Die Fachausschüsse fassen viele Beschlüsse mit Folgekosten, seien es Personalkosten, sei es der Bau einer Bahnbrücke oder der Bau von Schulen und Kindertagesstätten. Hier muss man genauer hinschauen.
RH Fäcke geht auch noch mal auf die Abschreibungen ein. Durch sie soll man nur das ausgeben, was man auch einnimmt und nicht auf Kosten künftiger Generationen leben.
Die FDP wird nach Aussage von RH Werner auch dem Haushalt der Stadt nicht zustimmen, weil auch er Aufwendungen für den Sportpark beinhaltet.
RH Reetz stimmt den Ausführungen von RH Fäcke grundsätzlich zu. Auch er erwartet aufgrund der Eröffnungsbilanz erhöhte Abschreibungswerte und dadurch unausgeglichene Ergebnishaushalte. Er hält die Doppik aber für den richtigen Weg. RH Reetz hält es für wichtig, sich die Struktur der laufenden Kosten genau anzuschauen und damit nicht erst bis zu den Haushaltsberatungen zu warten.
Die CDU-Fraktion hat für die heutige Ratsversammlung einen Haushaltsbegleitbeschluss vorgelegt (siehe TOP 15.3), in den Jahren 2015 und 2016 keine neuen Investitionen vorzunehmen und keine neuen Kredite aufzunehmen. Die Stadt braucht eine Atempause nach Jahren der Investitionstätigkeiten.
Die CDU-Fraktion wird dem Haushalt zustimmen und bittet die anderen beiden Fraktionen dem Haushaltsbegleitbeschluss ebenfalls zuzustimmen.
Bgm. Krügel sieht keinen Grund für einen pessimistischen Unterton zum Haushalt 2015. Die Perspektiven für die Zukunft sind insgesamt gut. Er warnt insofern vor dem Haushaltsbegleitbeschluss, z.B. könnten dann keine Investitionen mehr vorgenommen werden, die refinanziert werden. Er nennt als Beispiel den Bau von Unterkünften für Asylbewerber.
Auch RF Fischer-Neumann sieht die Finanzstärke der Stadt Tornesch positiv. Der Haushalt ist ausgeglichen und kommt ohne Neuverschuldung aus. Die neuen Baugebiete werden Einnahmen generieren und die Betriebe haben eine gute Perspektive. Die SPD wird dem Haushaltsbegleitbeschluss aber nicht zustimmen. Sie bezieht sich auch auf das von Bgm. Krügel genannte Beispiel. Außerdem arbeitet der Finanzausschuss äußerst gewissenhaft und wägt sorgfältig ab, so dass sie diesbezüglich keine Sorge hat.
Abschließend vergleicht RH K. Früchtenicht die Tornescher mit den nationalen und internationalen Problemen, so dass er heraushebt, dass unsere Probleme vor Ort eher klein sind. 2014 sind viele positive Dinge passiert und zählt den Wohnungsbau, die Gewerbeansiedlungen und den Bau der neuen Sportanlage auf.
Der Haushalt 2015 umfasst alle notwendigen Maßnahmen. Er persönlich freut sich über die Bereitstellung der Mittel für die Weiterentwicklung der Ortskernsanierung. Abschließend bedankt er sich bei der Ratsversammlung, bei der Verwaltung und der örtlichen Presse für die gute Zusammenarbeit und schließt seinen Vortrag mit den Worten „Gott schütze Tornesch“.
Dann lässt BV Daniel über die Tischvorlage abstimmen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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10,6 kB
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2
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167,6 kB
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3
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(wie Dokument)
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25,5 kB
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