23.02.2015 - 10 Betreuungsangebote in der Stadt Tornesch im Kin...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10
- Datum:
- Mo., 23.02.2015
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Amt für Bürgerbelange
- Bearbeiter:
- Claudia Meinert
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Beratungsverlauf:
Frau Fischer-Neumann nimmt wieder an der Sitzung teil (20.25 h). Herr Lichte nimmt Bezug auf die zu diesem TOP vorliegende Mitteilungsvorlage der Verwaltung sowie die als Tischvorlage zu dieser Sitzung nachgereichte Tabelle über die Belegungssituation am 01.01.2015 und bittet um Wortmeldung. Frau Kählert ergänzt die Mitteilungsvorlage mündlich, indem sie über die zurzeit bestehende Problematik berichtet, alle Nachfragen zur Vermittlung eines Betreuungsplatzes in einer Kindertagesstätte zum gewünschten Aufnahmetermin berücksichtigen zu können. Frau Fischer-Neumann spricht sich dafür aus, die bedarfsgerechte Vorhaltung von Betreuungsplätzen in Kindertagesstätten auf Grundlage von Elternwünschen und der Entwicklung der Einwohnerzahlen vorausschauend fortzusetzen. Sie macht deutlich, dass sie einer generellen Anhebung von Gruppenstärken nicht zustimmt. Frau Kählert führt aus, dass es sich, wenn Belegungen über die Regelgruppenstärke hinaus erfolgen, um Ausnahmeregelungen handelt, die in Abstimmung zwischen Verwaltung und den KiTa-Leitungen nur in begründeten Ausnahmefällen umgesetzt werden. Zurzeit bestehen besondere Probleme aufgrund der nicht vorhersehbaren Zuzüge junger Familien mit teilweise größerer Kinderzahl sowie Berücksichtigung der bestehenden Rechtsansprüche für Kinder aus der Stadt Tornesch zur Unterbringung und Betreuung zugewiesenen Asylbewerber- bzw. Flüchtlingsfamilien. Herr Krügel führt abschließend aus, dass zunächst die Ergebnisse der diesjährigen Abstimmungsgespräche über die Fortschreibung der Kindertagesstättenbedarfsplanung abgewartet werden, um dann ggfs. noch in diesem Jahr oder aber zum Jahresbeginn 2016 zielgerichtet und bedarfsgerecht nachzusteuern.