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ALLRIS - Auszug

17.03.2015 - 10 Aufhebung der Sanierungssatzung (aus dem Jahr 1...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Beschluss:  

 

  1. Die Ratsversammlung beschließt die Satzung über die Aufhebung der von der Gemeindevertretung am 11.10.1994 beschlossenen Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Ortskern“, öffentlich bekanntgemacht am 10.11.1994 und in Kraft getreten am 11.11.1994.
  2. Die Ratsversammlung beschließt der Vorlage VO/14/972-1 anliegende Satzung über das besondere Vorkaufsrecht „Ortskern“

 

 

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Abstimmungsergebnis:

22 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

0 Enthaltungen

 

 

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Beratungsverlauf:

Der Vorsitzende des Bau- und Planungsausschusses, RH Stümer, skizziert für die Ratsversammlung den Verlauf der Beratung im Fachausschuss. Insbesondere hat der Bauausschuss das Gebiet der künftig geltenden Vorkaufsrechtssatzung erweitert. Das Sanierungsgebiet wird in mehrere B-Pläne aufgeteilt werden, damit es händelbar bleibt.

 

Die SPD-Fraktion hat sich auch für die Vergrößerung des Geltungsbereiches der Vorkaufsrechtssatzung ausgesprochen, so RH Rieck. So kann die Stadt die Ortskerngestaltung langfristig planen und Schlüsselgrundstücke sichern.
 

 

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Anlagen zur Vorlage