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ALLRIS - Auszug

30.03.2015 - 11 B-Plan 88 "Nördlich Lindenweg - südlich Hexenko...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:
 

  1. Der Entwurf und die Begründung des Bebauungsplans 88 „Nördlich Lindenweg – südlich Hexenkoppel und Feenstieg“ für das Gebiet zwischen Lindenweg, Hexenkoppel und Feenstieg werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.

 

  1. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind über die Auslegung zu benachrichtigen.

 

  1. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB soll parallel zur Auslegung erfolgen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

9 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

0 Enthaltungen


 

 

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Beratungsverlauf: Herr Tams erläutert die Gründe, die eine erneute Auslagung notwendig machen.

 

Herr Stümer weist darauf hin, dass einige schon gebaute Immobilien in dem Plan fehlen, er aber zustimmen könne.

 

Herr Früchtenicht begrüßt die Verdichtung in Bahnhofsnähe und gleichzeitige Verhinderung von Pfeifenstiel-Grundstücken.
 

 

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Anlagen zur Vorlage