Direkt zu:
Zum Aktivieren des Google-Übersetzers bitte klicken. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Google übermittelt werden.
Mehr Informationen zum Datenschutz
ALLRIS - Auszug

01.06.2015 - 11 B-Plan 67, 2. Änderung "Paul-Klee-Weg" (§ 13a B...

Beschluss:
geändert beschlossen
Reduzieren

Beschluss:
1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des B-Planes abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gemäß der Verwaltung vom 05.05.2015 geprüft. Die Zusammenstellung vom 05.05.2015 ist Bestandteil dieses Beschlusses. Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

2. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 92 der Landesbauordnung beschließt die Ratsversammlung die 2.Änderung des B-Plans Nr. 67 für das Gebiet südlich der Friedlandstraße in einer Tiefe von ca. 80 bis 180 m und westlich des Paul-Klee-Wegs in einer Tiefe von ca. 80 m, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.

 

3. Es werden keine Baugenehmigungen nach § 33 Baugesetzbuch erteilt.

 

4. Die Begründung wird gebilligt.

 

5. Der Beschluss des B-Planes durch die Ratsversammlung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

Reduzieren

 

Abstimmungsergebnis:

9 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

0 Enthaltungen


 

 

Reduzieren

Beratungsverlauf: Herr Tams stellt den Beschlussvorschlag anhand von Plänen vor.

 

Herr Böhmke möchte wissen, warum das Gebiet vorher Sondergebiet ohne besondere Zuordnung war und nunmehr Sondergebiet - Tennisplätze. Herr Tams erklärt, der Unterschied bestünde nur zum FPlan.

 

Herr Stümer weist auf die Einwändungen von Anwohnern hin. Er möchte, dass in den Beschlussvorschlag ein Zusatz aufgenommen wird, dass keine Baugenehmigungen nach § 33 BauGB erteilt werden können.

 

Über den so geänderten Beschlussvorschlag wird abgestimmt.
 

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage