08.06.2015 - 8 Erlass einer neuen Gebührensatzung für Einsätze...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Sitzung:
-
Sitzung des Hauptausschusses
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Mo., 08.06.2015
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Büro der Bürgermeisterin
- Bearbeiter:
- Inga Ries
Beratungsverlauf:
Frau Ries ergänzt die Vorlage dahingehend, dass für die Berechnung der Gebühren 2.500€ einmalig an die KUBUS GmbH gezahlt wurde.
Bei Alarm durch Rauchmelder fallen keine Kosten an. Alarme durch Brandmeldeanlagen: hier werden dem Betreiber die Kosten in Rechnung gestellt.
Herr Werner bittet um Anpassung des Einnahme-Ansatzes in 2016.
Frau Ries sagt zu, dass diesem Protokoll die Matrix zur Berechnung der Gebühren beigefügt wird.
Frau Ries ist nicht bekannt, ob KUBUS auch Gebühren für Bauhöfe berechnet.
Werden Einsätze abgerechnet, erhalten die Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr nicht die Gebühren für den Personaleinsatz erstattet.
Ausschließlich der Einsatzleiter entscheidet darüber, ob ein Fehlalarm vorliegt oder nicht.
Die Verwaltung entscheidet, ob ein gebührenpflichtiger Einsatz vorlag oder nicht. Die Rechnung für die Einsätze wird von der Verwaltung erstellt.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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54,8 kB
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