08.06.2015 - 7 Alte Ahrenloher Schule
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Sitzung:
-
Sitzung des Hauptausschusses
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Mo., 08.06.2015
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Vorlage:
-
VO/15/101 Alte Ahrenloher Schule
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Amt für Bauen, Planung und Umwelt
- Bearbeiter:
- Marion Grün
Beratungsverlauf:
Frau Ries erläutert in ihrem Sachvortrag, dass für die beschriebene Sanierung 100T€ aus früheren Haushaltsjahren durch Übertragung zur Verfügung stehen. Hiervon werden ca. 50% an Mitteln benötigt. Zusätzliche 150T€ sind mit einem Sperrvermerk versehen, werden zurzeit jedoch auch nicht benötigt.
Die Denkmalschutzbehörde hat am 8.06.2015 in einem Gespräch gegenüber einer Mitarbeiterin der Stadt Tornesch die Aufnahme der Alten Ahrenloher Schule in die Denkmalliste mitgeteilt.
Herr Krügel bekräftigt, dass durch die Aufnahme des Gebäudes in die Denkmalliste die gesetzliche Verpflichtung besteht, die Unterhaltung sowie Sanierungsmaßnahmen sicherzustellen.
Die Frage von Herrn Quast, ob der Eigentümer eines Grundstücks bei Kenntnisnahme einer defekten Schmutzwasserleitung tätig werden muss, bejaht Herrn Krügel.