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ALLRIS - Auszug

23.06.2015 - 9 Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrage...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

Dem öffentlich-rechtlichen Vertrag mit dem Kreis Pinneberg zur Erhebung von Schulkostenbeiträgen für Förderzentren „Geistige Entwicklung“ gemäß §111 des Schleswig-Holsteinischen Schulgesetzes wird zugestimmt.

Der Bürgermeister wird ermächtigt den Vertrag auszufertigen.
 

 

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Abstimmungsergebnis:

22 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

0 Enthaltungen


 

 

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Beratungsverlauf:

Der Vorsitzende des Ausschusses für Jugend, Sport, Soziales, Kultur und Bildungswesen, RH Lichte, erläutert, dass die Kreises und die Kommunen im Land Schleswig-Holstein eine geteilte Rechtsauffassung für die Erhebung eines möglichen Gastschulgeldes für Sonderschulen G vertreten. Zwei Kommunen führen einen Musterprozess. Bis zum Ausgang des Prozesse gilt ein „Stillhalteabkommen“, welches Inhalt des öffentlich-rechtlichen Vertrages ist. Er bittet um Zustimmung.
 

 

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Anlagen zur Vorlage