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ALLRIS - Auszug

06.07.2015 - 8 B-Plan 82 "Östlich Merlinweg...

Beschluss:
verwiesen
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Zu E: Beschlussempfehlung 

 

  1.       Die während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit abgegebenen Stellungnahmen werden gemäß Zusammenstellung vom 18.06.2015 geprüft (Zwischenabwägung). Die Zusammenstellung vom 18.06.2015 ist Bestandteil dieses Beschlusses. Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

  1.       Der Entwurf und die Begründung des Bebauungsplans 82 für das Gebiet östlich des Merlinwegs zwischen Baumschulenweg und Kleiner Moorweg, wie aus dem anliegenden Plan ersichtlich, werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.

 

  1.       Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind über die Auslegung zu benachrichtigen.

 

  1.       Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB soll parallel zur Auslegung erfolgen.

 

 

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Beratungsverlauf: Herr Tams stellt den Plan vor.

 

Herr Böhmke weist darauf hin, dass laut Lärmgutachten der Lärmpegel in zwei Quartieren überschritten wird. Er möchte wissen, ob dies bei der Ausrichtung berücksichtigt wurde. Dies ist der Fall. Frau Plambeck erkundigt sich nach der Mindestgröße der Grundstücke. Sie möchte, dass 500 bzw. 300 m² nicht unterschritten werden.

 

Herr Heitmann fragt, ob 1 Stellplatz je Haus noch zeitgemäß sei.

 

Herr Krügel teilt mit, dass die Vorlage über den Sommer noch einmal überarbeitet wird. Über den Beschlussvorschlag wird nicht abgestimmt.
 

 

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Anlagen zur Vorlage