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ALLRIS - Auszug

06.07.2015 - 7 48. FNP-Änderung „Südlich Schäferweg, östlich G...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:
 

 

  1.       Zu dem bestehenden F-Plan wird die 48. Änderung aufgestellt, die für das Gebiet südlich des Schäferwegs und nördlich des Brandskamps sowie östlich des Großen Moorwegs in einer Tiefe von ca. 200 m, wie aus dem beiliegenden Lageplan ersichtlich, folgende Planung vorsieht: Umwidmung von Flächen für die Landwirtschaft in gewerbliche Bauflächen und Grünflächen.

 

  1.       Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs.1 Satz 2 BauGB).

 

  1.            Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs.1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

 

  1.            Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs.1 Satz 1 BauGB soll in Form einer Abendveranstaltung durchgeführt werden.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

9 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

0 Enthaltungen


 

 

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Beratungsverlauf: Herr Tams stellt den Plan vor.

 

Frau Plambeck möchte wissen, warum der Brandskamp in den Plan mit eingeschlossen wurde. Herr Tams erklärt, dass er als Grünfläche eingeplant wurde. Er soll als fußläufige Verbindung zum Esinger Wohld erhalten bleiben. Auf Anfrage von Herrn Böhmke teilt er mit, dass der Knick erhalten bleibt.

 

Die Gewerbeflächen im FPlan liegen unter 5 ha, so dass die Nachbarkommunen nicht zustimmen müssen.

 

Herr Früchtenicht ist erfreut über die Erweiterung der Fa. Hellermann. Die SPD wird zustimmen.

 

Herr Stümer begrüßt den Grünstreifen. Auch die CDU stimmt zu.

 

Herr Mörker fragt, was Fa. Hellermann bauen will. Dies ist nicht bekannt. Er möchte wissen, wie breit der Grünstreifen zum Schäferweg wegen der Lärmemission zur Wohnbebauung gegenüber ist. Dies muss über den BPlan geregelt werden.

 

Herr Böhmke möchte wissen, um was für ein eingetragenes Kulturdenkmal es sich im Plan handelt. Dies wird geklärt und dem Protokoll beigefügt. (Anmerkung: Es handelt sich um die Archäologische Fundstelle Nr. 31 (Landesaufnahme des Archäologischen Landesamtes): Mittelalterliche Siedlungsstelle; Scherben, Jutepötte ; siehe auch S.16 Ortschronik Tornesch [Schlapkohl, 2004])

 

 

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Anlagen zur Vorlage