07.10.2015 - 11 Umgestaltung der Fahrradgarage...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11
- Gremium:
- Bau- und Planungsausschuss
- Datum:
- Mi., 07.10.2015
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bauen, Planung und Umwelt
- Bearbeiter:
- Marion Grün
- Beschluss:
- verwiesen
Beratungsverlauf:
Frau Grün erläutert die wesentlichen Veränderungen die sich aus der Synopse ergeben.
Herr Rieck kritisiert, dass sich der vorgelegte Entwurf kaum von den vorangegangenen unterscheidet und nicht den Beschluss des Bau- und Planungsausschusses vom 03.03.2014 aufgegriffen hat, wonach auf ausdrücklichen Wunsch der SPD das Erdgeschoss der Fahrradgarage ohne Fassade errichtet werden sollte. Hintergrund dieses Wunsches ist die erklärte Absicht, eine transparente, offene und damit angstfreie Abstellanlage zu schaffen. Befürchtungen vor Vandalismus sind nach Ansicht der SPD unbegründet, da selbst an den völlig freien überdachten Stellplätzen an der gegenüberliegenden Bahnseite keine Beschädigungen zu beobachten sind.
Seitens des Planungsbüros, der Verwaltung und auch von Herrn Heitmann (CDU) werden Bedenken vor vorzeitigem witterungsbedingtem Verfall an den Konstruktionshölzern und Metallverbindungen vorgetragen, da nicht bekannt ist, ob die bislang im Innenraum verbauten Materialien für die neuen Bedingungen geeignet sind. Nach Auffassung der SPD können diese Probleme mit entsprechenden technischen Lösungen vermieden werden; zumal die Fassade zum Bahnsteig erhalten bleiben kann und somit einen Wetterschutz bietet. Eine konkrete Materialuntersuchung und Prüfstatik wurden dem Ausschuss bisher nicht vorgestellt.
Ziel der Umgestaltung soll die Schaffung einer niedrigschwelligen und kostengünstigen Fahrradabstellanlage sein, die bei den Bürgern eine hohe Akzeptanz erreicht.
Auf Vorschlag von Frau Fischer- Neumann sollen daher auch die E-Bike- Komponenten vollständig entfallen.
Dieser Idee stimmt Herr Jeschke zu. Er äußert, dass die Reichweite der E-Bikes bei ca. 100-180 km liegt und somit keine Notwendigkeit für Ladestationen besteht.
Herr Stümer merkt an, dass es sich dabei um Schätzwerte handelt und sich der Akku gerade im Winter schneller entlädt und man deshalb wenigstens ein bis zwei Ladestationen einplanen sollte.
Nach weiteren Diskussionen wird die Verwaltung beauftragt, die Planung insoweit zu modifizieren, dass
1. Durch Wegfall der Fassade ein offenes Erdgeschoss entsteht,
a.) die Bedenken gegen witterungsbedingte Schädigungen durch technische
Ertüchtigung ausgeräumt werden und
b.) die Kosten dieser Schutzmaßnahmen denen der ursprünglich geplanten Fassade
gegenüber gestellt werden.
2. Verlegung der Fahrradboxen in das OG, so dass im EG nur Anlehnbügel
vorhanden sind.
3. Wegfall sämtlicher E-Bike-Komponenten und Beschränkung auf 2 Ladestationen
zur Kostenersparnis
4. Visualisierung des Baukörpers in einem größeren Format um die Transparenz der
Anlage beurteilen zu können
Herr Stümer regt an, zur nächsten Beratung ein Vermarktungskonzept zu erarbeiten, um eine Refinanzierung zu ermöglichen. Um die Förderungsbedingungen zu erfüllen ist allerdings darauf zu achten, dass Fahrradstellplätze nicht über einen längeren Zeitraum nur einem Nutzer zugeordnet werden dürfen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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