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ALLRIS - Auszug

06.11.2006 - 6 B-Plan 67, 1. vereinfachte Änderung "KGS" - Auf...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

 

1.  Im Bebauungsplan 67 wird für das Gebiet südlich der Friedlandstraße in einer Tiefe von ca. 110 m, einer Bautiefe westlich der Klaus-Groth-Straße sowie östlich der Klaus-Groth-Straße in einer Tiefe von ca. 75 m eine 1. Änderung aufgestellt. Planungsziel ist die Umwidmung eines Reinen Wohngebiets in ein Allgemeines Wohngebiet, die Umwidmung einer Teilfläche Sondergebiet Tennis in Fläche für den Gemeinbedarf sowie die Vergrößerung der überbaubaren Grundstücksfläche .

 

2.  Die Ausarbeitung der Planung erfolgt durch das Büro Maysack-Sommerfeld -Stadtplanung-.

 

3.  Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

4.  Von der frühzeitigen Bürgerbeteiligung wird gem. § 3 Abs. 1 Nr. 1 BauGB abgesehen.

 

5.  Eine Umweltverträglichkeitsprüfung wird nicht vorgenommen.

 

6.  Der Entwurf des Bebauungsplans 67, 1. Änderung für das Gebiet südlich der Friedlandstraße in einer Tiefe von ca. 110 m, einer Bautiefe westlich der Klaus-Groth-Straße sowie östlich der Klaus-Groth-Straße in einer Tiefe von ca. 75 m wird mit der Begründung beschlossen. Die Planung wird im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB durchgeführt.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

9 Ja-Stimmen                            0 Nein-Stimmen              0 Enthaltungen

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Beratungsverlauf:

 

Herr Oppermann erläutert die Sitzungsvorlage.