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ALLRIS - Auszug

13.10.2015 - 9 Erlass einer 5. Nachtragssatzung zur Satzung de...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beschluss:

Die Ratsversammlung beschließt die 5. Nachtragssatzung zur Satzung der Stadt Tornesch über die Entschädigung in kommunalen Ehrenämtern (Entschädigungssatzung) vom 02.04.2003 in der Fassung der 4. Nachtragssatzung vom 11.04.2013 und beauftragt den Bürgermeister, die Nachtragssatzung auszufertigen und bekannt zu machen.

 

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Abstimmungsergebnis:

14 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

9 Enthaltungen


 

 

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Beratungsverlauf:

Die Vorsitzende des Hauptausschusses, RF Fischer-Neumann, berichtet, dass der 5. Nachtrag zur Entschädigungssatzung die Möglichkeit eröffnet, der ehrenamtlichen Flüchtlingsbeauftragten, die die Arbeit der Ehrenamtlichen koordiniert, eine Aufwandsentschädigung zu zahlen. Hier wird hervorragende ehrenamtliche Arbeit geleistet. Sie beantragt, dass die Satzung rückwirkend zum 01.07.2015 in Kraft treten soll.

 

Auch die CDU-Fraktion würdigt laut ihrem Vorsitzenden, RH Radon, die wichtige Arbeit der Ehrenamtlichen im Bereich der Flüchtlingsbetreuung und zollt ihnen Anerkennung. Aber Ehrenamt soll Ehrenamt bleiben und nicht vergütet werden. Die CDU wäre eine andere Form der Entschädigung, z.B. als 450 €-Job, lieber gewesen. Daher wird sich seine Fraktion der Satzung nicht verweigern, aber enthalten.
 

 

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Anlagen zur Vorlage