14.10.2015 - 2 Prüfung der kameralen Jahresrechnungen 2012 - 2...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 2
- Datum:
- Mi., 14.10.2015
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Schulverband Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für allgemeine Verwaltung und Finanzen
- Bearbeiter:
- Dirk Goldau
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Zunächst weist der Ausschussvorsitzende daraufhin, dass die Prüfung von drei Jahresrechnungen einen hohen zeitlichen Aufwand in Anspruch genommen hat. Zukünftig sollen die Jahresrechnungen zeitnah erfolgen. Des Weiteren merkt der Ausschussvorsitzende an, dass zur Überprüfung der vorgelegten Zahlen, Unterlagen, wie z.B. die Rechnungsquerschnitte und die Gruppierungsübersichten der einzelnen Jahre in den Ladungsunterlagen fehlten. Auch die zu diesem Zeitpunkt nachträgliche Zustimmung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben in den Haushaltsjahren 2012-2014 , die nach § 5 der Haushaltssatzung halbjährlich der Verbandsversammlung mitzuteilen sind, werden negativ angemerkt. Die Verwaltung äußert sich im Hinblick auf die jetzt erst erstellten Jahresrechnungen, dass die vakante Stelle im FD Finanzen erst zum 01.07.2015 neu besetzt werden konnte. Die fehlenden Unterlagen wurden in der Sitzung jedem Teilnehmer ausgehändigt. Die halbjährliche Berichterstattung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben an die Verbandsversammlung wird zukünftig zugesagt.
Die eigentliche Prüfung der Jahresrechnungen 2012-2014 ergab drei Änderungen:
- Jahresrechnung 2012: auf der Seite 7 fehlt bei der Summierung der Differenz der Ausgaben das Minuszeichen
- Jahresrechnung 2012: auf der Seite 8 ist die richtige Summierung der Ist-Einnahmen im Vermögenshaushalt 2.172.948,08 €
- Jahresrechnung 2014: auf der Seite 21 fehlt bei der Summierung der Differenz der Ausgaben das Minuszeichen
Explizit empfiehlt der Ausschuss, um das jährliche Defizit zu decken, die Verbandssatzung dahingehend zu ändern, dass zusätzlich zur Schuldendiensthilfe, eine Verbandsumlage, die nach § 15 GkZ zur Deckung des Finanzbedarfs gesetzlich vorgegeben ist, zu erheben. Seitens der Verwaltung wurde mehrmals auf die Einführung einer Verbandsumlage hingewiesen. Auch ein stetiger Rückgang der Schülerzahlen und die dadurch geringeren Schulkostenbeiträge lässt das Defizit weiter steigen. Um dem entgegen zu wirken schlägt der Ausschuss vor, ein Konzept zur Steigerung der Schülerzahlen mit der Schule zu entwickeln, damit die Schule in den Einschulungsjahrgängen präsenter wird. Als Beispiel hierfür kann genannt werden, dass die Schule in anderen Schulen Werbung für sich macht.
Anlagen zur Vorlage
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