20.01.2016 - 11 Beratung und Beschlussfassung über den doppisch...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11
- Datum:
- Mi., 20.01.2016
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FD Finanzen
- Bearbeiter:
- Dirk Goldau
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beschluss:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 wird
1. im Ergebnisplan mit |
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einem Gesamtbetrag der Erträge auf | 3.460.300 EUR |
einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 4.085.100 EUR |
einem Jahresfehlbetrag von | 624.800 EUR |
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2. im Finanzplan mit |
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einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 3.152.100 EUR |
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 3.109.300 EUR |
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einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf |
0 EUR |
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf |
431.000 EUR |
festgesetzt.
§ 2
Es werden festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf | 0 EUR |
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2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf | 0 EUR |
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3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf | 500.000 EUR |
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4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf | 0,00 Stellen |
§ 3
(1) Nach § 20 Abs. 1 GemHVO-Doppik i.V.m. § 4 Abs. 1 GemHVO-Doppik werden folgende
Produktgruppen (PG) bzw. Unterproduktgruppen zu Budgets verbunden:
>Budget 1:PG 218 Gesamtschulen/Gemeinschaftsschulen
>Budget 2:PG 612 Sonstige allgemeine Finanzwirtschaft
(2) Gemäß § 22 Abs. 1 GemHVO-Doppik sind die Aufwendungen und die dazugehörigen Auszahlungen
eines Budgets mit Ausnahme der Verfügungsmittel, der internen Leistungsverrechnung, der Abschreibungen und der Zuführung zu den Rückstellungen und Rücklagen gegenseitig deckungsfähig.
(3)Gemäß § 23 Abs. 1 Nr. 3 GemHVO-Doppik sind Aufwendungen, die zu einem Budget gehören, und die dazugehörigen Auszahlungen, mit Ausnahme der in § 3 Abs. 2 Satz 1 genannten Aufwendungen übertragbar
§ 4
Die Schuldendiensthilfe in der Form einer Verbandsumlage für das Haushaltsjahr 2015 beträgt im Verhältnis der in § 13 Abs. 2 der Verbandssatzung genannten Zahl 989.700 €. Für das Haushaltsjahr 2015 entfallen demnach auf die einzelnen Verbandsmitglieder folgende Beträge:
Stadt Tornesch754.100 €
Stadt Uetersen235.600 €
§ 5
Der Verbandsvorsteher wird ermächtigt, über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen im Sinne des § 95 d Abs. 1 GO zu leisten, wenn ihr Betrag im Einzelfall 50.000 € nicht überschreitet. Die Zustimmung der Verbandsversammlung gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Verbandsvorsteher ist verpflichtet, der Verbandsversammlung mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen zu berichten
Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am erteilt.
25436 Tornesch, 20.10.2015Stadt Tornesch
Der Bürgermeister
gez.Krügel
Beratungsverlauf: Herr Bergmann teilt mit, dass Uetersen noch nicht über den Haushalt 2016 abstimmen wird, da noch die Weisung des Hauptausschusses fehlt. Frau Fischer-Neumann schlägt vor trotzdem über die Vorlage zu beraten und Fragen zu klären und fügt hinzu, dass für eine Abstimmung die Zustimmung des Hauptausschusses nicht notwendig sei.
Herr Bergmann erkundigt sich nach der Analyse bzgl. des Rückganges der Schülerzahlen und fragt nach möglichen Maßnahmen, um mehr Schüler an die Schule zu bekommen. Frau Wittmaack sagt dazu, dass jährlich eine Abfrage bei den Grundschulen über die Anzahl der Kinder der 4. Klassen stattfindet und daraus eine Schätzung gemacht wird, wie viele Klassen an der KGST gebildet werden müssen. Ein Geburtenrückgang kann natürlich nicht beeinflusst werden. Die Schule wirbt wie alle anderen weiterführenden Schulen auch. Sie gibt jährlich eine Broschüre über die Schule heraus und organisiert einen Tag der offenen Tür und eine Informationsveranstaltung über die Schule. In Tornesch, Uetersen und Umland streiten sich vier weiterführende Schulen um diese Schüler und keine der Schulen ist überlaufen. Frau Sörensen fügt hinzu, dass alle weiterführenden Schulen Werbung machen und die Auswahl der Eltern nicht weiter beeinflussen können. Bgm. Krügel sagt, dass für die Analyse Zahlen von der Stadt Tornesch geliefert werden können, es kann jedoch keine Prüfung über den Grund für den Rückgang der Schülerzahlen im Allgemeinen stattfinden.
Frau Fischer-Neumann bittet um eine Beschlussfassung über den Haushalt 2016, um die Schule nicht in ihrer Arbeit zu behindern. Herr Bergmann sagt dazu, dass eine Abstimmung erfolgen kann, wenn der erste Absatz auf Seite 5 des Vorberichtes gestrichen wird, da Uetersen auf keinen Fall indirekt über die Änderung der Verbandssatzung abstimmen wird, weil dafür die Weisung des Hauptausschusses vorliegen muss.
Nach einer kurzen Sitzungsunterbrechung wird dann über die so geänderte Vorlage abgestimmt.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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867,2 kB
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