Direkt zu:
Zum Aktivieren des Google-Übersetzers bitte klicken. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Google übermittelt werden.
Mehr Informationen zum Datenschutz
ALLRIS - Auszug

18.07.2016 - 14 47. F-Planänderung "Nördl. Schäferweg...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Beschluss:
 

1. Die während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit abgegebenen Stellungnahmen werden gemäß Zusammenstellung vom 29.06.2016 geprüft (Zwischenabwägung). Die Zusammenstellung vom 29.06.2016 ist Bestandteil dieses Beschlusses. Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

2. Der Entwurf der 47. Änderung des Flächennutzungsplans "Nördlich Schäferweg" für das Gebiet östlich des Kleinen Moorwegs, westlich des Großen Moorwegs und nördlich des Schäferwegs in einer Tiefe von ca. 30 m und die Begründung wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.

 

3. Der Entwurf des Planes und die Begründung mit dem Umweltbericht sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind über die Auslegung zu benachrichtigen.

 

4. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB soll parallel zur Auslegung erfolgen.

 

 

Reduzieren

 

Abstimmungsergebnis:

9 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

0 Enthaltungen

 

 

Reduzieren

Beratungsverlauf:

Die TOP`s 14 und 15 werden gemeinsam beraten, da sie im Parallelverfahren entwickelt werden. Herr Tams erläutert die Bedeutung der Bauschutzbereiche für den Flughafen Heist, wie sie im F-Plan festgesetzt sind. Danach dürfen gem. §12 Luftverkehrsgesetz in einem Abstand von 4 bzw. 6 km im bebauten Bereich der Stadt Tornesch keine Gebäude mit einer Höhe von 45 bzw. 100m errichtet werden. Somit hat diese Festsetzung keine Bewandtnis für die vorliegende Planung.

Die Erschließung der künftigen Anlieger ist über den Aalkamp vorgesehen, die jetzigen Anlieger werden noch über den Schäferweg erschlossen, da erst nach den jeweiligen Grundstückzufahrten der Schäferweg  für den KFZ-Verkehr geschlossen wird. Herr Stümer vermisst einen Hinweis auf das zeichnerisch dargestellte Mischgebiet im Textteil. Die notwendige Durchmischung von Gewerbe und Wohnen im Geltungsberiech wird nach Aussage von Herrn Tams nicht dort geregelt, sondern erst im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens geprüft. Herr Stümer verweist bereits an dieser Stelle auf die Notwendigkeit ausreichender Stellplätze für das beabsichtigte Bettenhaus.

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage