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ALLRIS - Auszug

05.09.2016 - 14 B-Plan 98 "westlich Kleiner Moorweg, südlich Sc...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beschluss:
 

 

Erneuter Auslegungsbeschluss

  1. Der Entwurf und die Begründung des Bebauungsplans 98 für das Gebiet südlich des Schäferwegs in einer Tiefe von 350 m und westlich des Kleinen Moorwegs in einer Tiefe von bis zu 130 bis 180 m, wird in folgender Weise geändert: Die max. zulässige GRZ wird in den Quartieren 1-7 und 9 von 0,25 auf 0,3 erhöht. Die Planzeichnung und die Begründung einschl. dem Umweltbericht werden entsprechend angepasst.
  2. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind über die Auslegung zu benachrichtigen.

Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB soll parallel zur Auslegung erfolgen.

 

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Abstimmungsergebnis:

9 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

0 Enthaltungen


 

 

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Beratungsverlauf: Herr Tams stellt den Maßnahmeantrag vor. Nach Erläuterung durch Herrn Krügel wird ohne weitere Beratung abgestimmt.


 

 

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Anlagen zur Vorlage